Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Ziel des Förderprogramms Glasvials ist es, die Produktion von medizinischem Borosilikatrohrglas des Typs I und Glasvials aus Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.) zur Verpackung und Lagerung von zugelassenen Impfstoffen für die Schutzimpfung gegen das Virus SARS-CoV-2 in Deutschland zu stärken und bisherige nationale und europäische Engpässe zu reduzieren. Mit diesem Programm sollen neue Produktionskapazitäten aufgebaut werden, um bis Ende
— Juni 2022 die jährlich produzierte Menge Glasvials gemäß Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.) um 200 Mio. Stück zu erhöhen;
— März 2022 die jährliche Produktionskapazität von medizinischem Borosilikatrohrglas gemäß Typ I um 10 000 Tonnen zu erhöhen.
Gefördert werden Investitionen in
— Anlagen zur Produktion von medizinischem Borosilikatrohrglas des Typs I,
— Anlagen zur Produktion von Glasvials aus Typ I Glas nach Kapitel 3.2.1. des Europäischen Arzneibuchs (Ph.Eur.).
Gefördert werden nur Produktionsanlagen, wenn der Zuwendungsempfänger nachweist, dass für die definierten Produkte, die nachfolgend aufgeführten Qualitätsstandards eingehalten werden und die für die Produktion notwendigen behördlichen Zulassungen vorliegen. Der Nachweis hat spätestens mit Vorlage der Verwendungsnachweises zu erfolgen.
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie:
— Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
— Umbauten an Gebäuden zum Aufbau und Betrieb der förderfähigen Anlagen,
— Zertifizierungskosten,
— Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden,
— Umrüstungen bestehender Anlagen,
— Leasing oder Finanzierungskosten.
Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion eines der aufgeführten zertifizierten Produkte bis zu einer jährlichen Produktionskapazität von insgesamt maximal
— 10 000 Tonnen Borosilikatrohrglas gemäß Typ I,
— 200 Mio. Stück Glasvials gemäß Typ I.
Für das Förderprogramm stehen Haushaltsmittel in Höhe von 90 Mio. EUR über 2 Jahre zur Verfügung.
Die Projektförderung erfolgt auf Ausgabenbasis im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Förderfähig sind alle erforderlichen Investitionsausgaben (einschließlich Nebenkosten) zur erstmaligen zweckentsprechenden Inbetriebnahme definierter Produktionsanlagen. Ausgaben für Vermögenswerte, die nicht der gesamten Lebensdauer der Infrastruktur zugerechnet werden können, sind nur anteilig förderfähig. Nicht gefördert werden investive Maßnahmen oder Entwicklungsvorhaben, die von anderen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union bereits gefördert wurden. Die Förderung wird im befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final vom 19. März 2020 in der Fassung vom 28. Januar 2021 (C2021) gewährt. Genaueres ist dem Entwurf der Förderrichtlinie im Anhang zu entnehmen, der Anfang Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt für das BMWi als Auftraggeber (im Folgenden: AG) übergangsweise die Administrierung der geplanten Förderrichtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikatrohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion. Hierzu wird der AN wissenschaftlich-technische und administrative Aufgaben übernehmen.
Der AN soll
— die Wirkung der Förderung verbessern und
— eine effiziente Administration des Förderprogramms sichern.
Die Aufgaben des AN lassen sich folgenden Arbeitspaketen zuordnen:
— Projektträgeraufgaben für die Durchführung der Förderrichtlinie durch Unterstützung des BMWi bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung,
— analytische und konzeptionelle Arbeiten in Form der Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik.