Zusätzliche Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
– Bestätigung des Bewerbers, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn und der mit ihr verbundenen Unternehmen für Beratungs- und Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen), EVB Mindestlohn, EVB Kartellprävention, Übergangsvertrag anerkennt.
– Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auffassung des Bewerbers unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder Werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber Unverzüglich, jedoch so rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist oder – sofern die Unklarheiten Unterlagen aus dem Teilnahmewettbewerb betreffen – vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Fristen antworten kann. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
– Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaft hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Hierzu kann der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ genutzt werden. Alternativ hat die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung abzugeben, die den Anforderungen der Bietergemeinschaftserklärung entsprechen.
– Der Auftraggeber fordert von Bietergemeinschaften die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH). Die Kapitalgesellschaft muss eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen.
– Die Bietergemeinschaft hat schriftlich darzulegen, wie sie als Bietergemeinschaft zusammenarbeiten und innerhalb der Bietergemeinschaft die Schnittstellen regeln werden.
– Je Mitglied der Bietergemeinschaft ist aufzuführen, welches Mitglied welche Aufgaben übernehmen wird.
– Beantragt eine Bietergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
– Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist zulässig. Alle für die vergabegegenständliche Leistung eingesetzten Unterauftragnehmer und deren Kontaktdaten hat der Bewerber In Form einer Eigenerklärung schriftlich zu benennen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.
– Werden Nachweise der Eignung durch den Einsatz von Unterauftragnehmern sichergestellt, ist zwingend eine Verpflichtungserklärung bzw. Eigenerklärung der Unterauftragnehmern einzureichen.
– Setzt der Bewerber Unterauftragnehmer ein, so sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Unterauftragnehmer vorzulegen.
– Der Bewerber hat eine Bestätigung einzureichen, dass seine Unterauftragnehmer erster Stufe keine weiteren Unterauftragnehmer einsetzen wird.
– Der Bewerber hat eine Beschreibung einzureichen, wie er mit Unterauftragnehmern zusammenarbeiten wird. er beschreibt dabei die Schnittstellen zwischen ihm und den Unterauftragnehmern sowie zwischen den Unterauftragnehmern.
– Der Bewerber führt auf, wer welche Aufgaben übernehmen wird. Er beschreibt zudem, wie er die Unterauftragnehmer führen und monitoren wird.
– Die Anwendung der §§123, 124 GWB bleibt vorbehalten. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl Berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
– Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
– Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber Aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
– Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: „KG 4: VI.3) Zusatzangaben“ – im Bieterportal des Auftraggebers (
https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.