Begründung für das Alleinstellungsmerkmal der Telekom bei der Auftragsvergabe
Grundlage für die Vergabeentscheidung sind die in der Leistungsbeschreibung geforderten Spezifikationen für die Übertragung von hochstabilen Zeitsignalen zwischen Braunschweig und Potsdam. Hierzu sind technische Eingriffe in die Netzinfrastruktur der Telekom erforderlich. Im Wartungs- und Reparaturfall ist ferner der uneingeschränkte Zugang zu den beteiligten Vermittlungsstellen der Telekom notwendig. Dieses kann nur der Eigentümer der Netzinfrastruktur gewährleisten.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die geforderte Signalübertragung kein kommerziell verfügbares Standardprodukt ist, sondern explizit als "Proof of Concept" Pilotexperiment mit einer wissenschaftlichen Zielstellung kategorisiert ist. Aus diesen Gründen kommt nur die Deutsche Telekom als Netzeigentümer für diese Dienstleistung in Frage.