Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
S-Bahn Berlin S21, Neubau, 1.BA
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2016Ende: 30/06/2020
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 25/11/2016
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Konsortium S-Bahn Berlin S21 Vergabeeinheit 4 c/o DB Bahnbau Gruppe GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 28/04/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45234170 Bau von Unterwerken für Lokomotiven-Fahrstrom
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/11/2016Ende: 30/06/2020
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 500,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Konsortium S-Bahn Berlin S21 Vergabeeinheit 4 c/o DB Bahnbau Gruppe GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Anordnung Nr. 72 – Erdungsschlaufen im Kreuzungsbauwerk Ost und West
Das Leistungsverzeichnis LV der VE 4 enthält keine Hauptvertragspositionen zum Thema Erdungsschlaufen und deren Montage, da die Kreuzungsbauwerke Ost und West als Bestandsbauwerke übernommen worden. Der sichere und Ordnungsgemäße Betrieb der Bauwerke obliegt dem Projekt S21. Erdungsschlaufen sind ein elementarer Bestandteil der Erdungsanlage der Kreuzungsbauwerke, deren Funktionstüchtigkeit jederzeit sicherzustellen ist. Die defekten Erdungsschlaufen sind umgehend zu ersetzen, da sie Sicherheitsrelevant sind.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Auftragnehmer ist für das Projekt S21 seit 2012 vertraglich gebunden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher nicht erforderlich und möglich. Dieser Mehraufwand würde in keinem Verhältnis zur Leistungserbringung stehen und der vorgesehene Inbetriebnahmetermin wäre gefährdet. Durch einen Wechsel würden Synergieeffekte verloren gehen und für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN er gegenüber Mängelansprüche geltend machen kann. Bei der Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers (AN) wird die Leistung voraussichtlich später ausgeführt, als bei einer Leistungsausführung durch den bereits gebundenen AN (Beauftragungsprozess, Klärung der Aufgabenstellung, Vorbereitung der Leistung, etc.). Darüber hinaus setzt die Auftragsvergabe an einen Dritten die Kündigung weiterer Leistungen, welche in diesem Zusammenhang stehen, voraus. Dies führt unweigerlich zu Schwierigkeiten in der Bauausführung und ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)