233753-2022 - ErgebnisDeutschland-Kamp-Lintfort: Recycling von Siedlungsabfällen
OJ S 86/2022 03/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Weseler Abfallgesellschaft Regio mbH
Postanschrift: Graftstraße 25
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
E-Mail: vergabemanagement@kapellmann.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Einbringung von Entsorgungsdienstleistungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 15 01 01 und 20 01 01)
Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Altpapier 2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 15 01 01 und 20 01 01).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 001,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90511400 Altpapiersammlung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der
Kommunen im Kreis Wesel (Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn,
Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten) an mindestens zwei durch den Auftragnehmer
unterhaltenen Annahmestelle.
Die geschätzte Menge liegt bei 32.731 Mg/Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-510088
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Smurfit Kappa Recycling GmbH
Postanschrift: Willicher Damm 143-145
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 001,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR7H8
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472-889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/04/2022