235638-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Rahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden
OJ S 67/2026 07/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
E-Mailkerstin.schnehage@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über das Abschleppen und die Verwahrung strafprozessual sichergestellter Kraftfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens24c0145e-7bb7-43af-9b76-de9a18dbf674
Interne Kennung0019-DLG/2026-03.236
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 50118100 Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen, 50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge, 50118300 Pannen- und Abschleppdienste für Busse, 50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge, 50118500 Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.428 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung513 600,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRFEF#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann6
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLandkreis Verden
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0002
TitelLandkreis Nienburg
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0003
TitelLandkreis Heidekreis
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0004
TitelLandkreis Diepholz
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0005
TitelLandkreis Osterholz
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
5.1.
LosLOT-0006
TitelLandkreis Rotenburg
BeschreibungFür die Staatsanwaltschaft Verden soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Verden vergeben werden. Der Auftrag umfasst das Abschleppen sowie die Unterstellung einschließlich der erforderlichen Wartung strafprozessual sichergestellter bzw. beschlagnahmter Kraftfahrzeuge aller Art sowie E-Bikes und E-Kleinfahrzeuge, die Polizeibehörden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Verden oder durch diese direkt zur Unterstellung übergeben oder die im Auftrag dieser Dienststellen abgeschleppt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Interne KennungLos-Nr. 6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenErfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort beim Auftragnehmer.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Ver-tragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver-tragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche InformationenGemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielFaire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDes Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personal, zum Versicherungsschutz, zu den einzusetzenden Fahrzeugen und zur Reaktionszeit" verbindlich zuzusichern und nachzuweisen, dass er: - während der Dauer des Vertragsverhältnisses bei der Arbeitsgemeinschaft Pannen- und Unfallhilfe - Verkehrsservice Niedersachsen - Bremen e. V. (APU-VSNB) bzw. als anerkannter geprüfter VBA-Fachbetrieb des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V. in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 gelistet ist. Bezüglich des Bereichs "B2" genügt der Nach-weis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche diese Listung besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. ? die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird. ? über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen. ? eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. ? die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. ? über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. ? Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt. ? nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, ins-besondere: - einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister und/oder - eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK.

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbau-handwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterab-schluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzu-gezogen werden kann. Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass dem Auftraggeber folgende Nachweise zur Befähigung unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden: - Ein für den Auftraggeber kostenloses Führungszeugnis für sämtliches eingesetztes Personal zur Vorlage bei Behörden und - Nachweis über das tatsächliche Bestehen einer Versicherung gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz im PKW-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungRabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich
BeschreibungDas Angebot mit dem niedrigsten kombinierten Prozentsatz aus den Positionen 1) bis 3) erhält den Zuschlag. - Der Prozentsatz der Position 1) wird mit 80% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 2) wird mit 15% bewertet. - Der Prozentsatz der Position 3) wird mit 5% gewertet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRFEF
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote07/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin07/05/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer6
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer03-7075700000-96
PostanschriftPodbielskistraße 166
StadtHannover
Postleitzahl30177
Land, Gliederung (NUTS)Region Hannover (DE929)
LandDeutschland
E-Mailkerstin.schnehage@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Internetadressehttp://www.lzn.niedersachsen.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153309
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungee098f53-1df5-416b-a176-1a94b13c9050  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/04/2026 15:08:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung235638-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe67/2026
Datum der Veröffentlichung07/04/2026