Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
2) Keine Eintragung in das Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden ist (fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);
4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);
5) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 1) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
Zu 2) Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird;
Zu 3) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt;
Zu 4) Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
Zu 5) Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6) Mindestumsatz von 1,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
7) Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
8) Verfügbarkeit innerhalb von maximal 4 Stunden in Sonderfällen/Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort im Raum Hamburg (zwingendes Ausschlusskriterium);
9) Erfahrungen des Bewerbers mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2010) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 6) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird;
Zu 7) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird;
Zu 8) Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird;
Zu 9) Vorlage einer entsprechenden Referenzliste. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn entsprechende Erfahrungen nicht nachgewiesen werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10) Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten gemäß vorgenannter Ziffer 9., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen, insbesondere mit:
— Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse,
— tiefen Baugruben mit Verbauwänden,
— geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Ø größer 6 m). (zwingendes Ausschlusskriterium).
11) Vorhandensein / Einschaltung eines geeigneten bodenmechanischen Labors.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zu 10) Vorlage einer entsprechenden Darstellung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn entsprechende Referenzprojekte nicht nachgewiesen werden;
Zu 11) Schriftliche Benennung des vorgesehenen Labors.