Mit den im vorliegenden Angebot angesetzten Aufwendungen für 2021 liegt der gesamte Auftragswert nach § 106 GWB über dem EU-Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (EU-Schwellenwert vom 1.1.2020). Die Auftragsvergabe hat demnach nach EU-Recht zu erfolgen und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) findet Anwendung. Lt. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die in diesem Zusammenhang bereits erbrachten Leistungen beziehen sich auf eine sehr spezifische Kombination aus technischen Verfahren des Programms SEVA (CABS), den ablaufoptimierten Arbeitsprozessen sowie der Abbildung der Bedarfe der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich digitalisierter Verfahren in SEVA. Zu Beginn der Organisationsuntersuchung war das Ausmaß der benötigten Beratungsleistungen nicht absehbar. Durch die schrittweise Erarbeitung von Strukturen, Prozessen etc. sowie durch die zeitweise sehr instabilen Rahmenbedingungen im FD Bauen sind weitere Handlungsbedarfe offensichtlich geworden, deren Aufarbeitung im Zuge des begonnenen Veränderungsprozesses unabdingbar ist. Es handelt sich hierbei um aufeinander aufbauende Maßnahmen, die ineinandergreifen und Erfahrungswissen aus den vorherigen Veränderungsschritten sowie vertiefte Kenntnisse der hiesigen Strukturen und Zusammenhänge erfordern. Für 2021 stehen nun die Restarbeiten für 2020 und die Umstellung der verbleibenden Leistungen aus. Die digitale Neuordnung des FD Bauen sollte in 2021 größtenteils abgeschlossen sein.
Es würde einen unverhältnismäßig hohen zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand bedeuten, bisherige konzeptionelle Entwicklungen, in der Umsetzung gemachte Erfahrungen und bereits geplante Prozesse derart aufzubereiten, dass ein/e anderer/e Berater/in in die laufende Prozessentwicklung einsteigen könnte. Die aktuellen Marktrecherchen ergaben keine signifikanten Veränderungen bezüglich des Angebots dieser sehr speziellen Leistungen. Bei einer Ausschreibung würde ein Wettbewerb suggeriert, der tatsächlich nicht besteht. Die umfassende fachliche Expertise hinsichtlich der kommunalen Bauaufsichtsbehörden (auch des FD 60) liegt durch die jahrelange Erfahrung und aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit mit der Firma CABS weiterhin in der Person des bisherigen Beraters begründet. LEr hat auch weiterhin als einziger Berater das Zertifikat „CABS Solutions Certified Expert“. Aufgrund der oben beschriebenen Gründe ist es in diesem Fall nicht empfehlenswert, diese Leistung auszuschreiben. Die wirtschaftlichen Gründe sowie das Alleinstellungsmerkmal der umfassenden fachlichen Expertise sprechen für eine weitergehende Beauftragung. Die Voraussetzungen für § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV sind in diesem Fall erfüllt. Daher kann eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Das vorliegende Angebot der Firma Civitalis GmbH erfüllt den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.