23655-2021 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 11/2021 18/01/2021
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: goetz.schumacher@hochbahn.de
Fax: +49 403288-2975
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem Sachverständigenleistung: Optische Beweissicherung von Gebäuden u weiterer Objekte für die Netzerweiterung U.Bahn-Neubau in Hamburg
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71353000 Oberirdische Vermessung, 71353200 Vermessungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Dienstleistungen zur optischen Beweissicherung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3)
„Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung,
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
— Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht,
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
— bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
— Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Mitarbeiteranzahl von mindestens 5 Mitarbeitern,
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Mitarbeiteranzahl von mindestens 5 Mitarbeitern,
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:
— Eine detaillierte Darstellung von mindestens 3 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Sachverständigenleistungen, der letzten 10 Jahre bei Bauvorhaben deren Bauvolumina jeweils über 30 000 000 EUR (netto) und deren Komplexität, Leistungsbild und Inhalt vergleichbar sind (vgl. VI.3) „zusätzliche Angaben“).
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung, Angabe des AG, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Umsatz), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten ist ebenfalls erforderlich.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Weitere Angaben:
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zusätzlich zu den zuvor genannten Referenzprojekten hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von mindestens eines Referenzprojekt aus den letzten 15 Jahren mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, dass die unter Ziffer VI.3) „zusätzliche Angaben“ beschriebenen Leistungen und nachfolgend genannten Anforderungen eindeutig nachweist. Sollten die Ausschlusskriterien im selbst gewählten Referenzprojekt nicht enthalten sein, so ist dies anhand von weiteren Referenzprojekten eindeutig nachzuweisen
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zwingend erforderlich:
— optische Beweissicherung eines Gebäudes mit mindestens 7 Stockwerken incl. Kellergeschoße, Innen- und Außenbereich incl. Fassade (Ausschlusskriterium).
Erforderliche Referenzen von Vermessungen in den letzten 15 Jahren:
— optische Beweissicherung eines Ingenieurbauwerkes, z. B. einer Brücke, vergleichbar mit der Jokohamabrücke in der City-Nord in Hamburg,
— optische Beweissicherung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Verkehrs- und Grünfläche) von mindestens 1 000 m2,
— optische Beweissicherung von mindestens einem Hochspannungsmasten -u. Leitungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Sachverständigenleistungen optische Beweissicherung ausgeschrieben werden. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet.
Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
— Beweissicherung/Zustandsfeststellung von Gebäuden, Brücken, Strommasten, Bestandshaltestellen der Hochbahn, Baustelleneinrichtungsflächen, öffentliche Bereiche (Verkehrs-/Grünflächen) – teilweise unter Denkmalschutz,
— Digitale Dokumentation in Bild und Schrift,
— Gutachterliche Stellungnahmen/Kommunikation,
— Zerstörungsfreie Sichtprüfung vor Ort (z. B. mit Endoskop, Wärmebildkamera, Feuchtemessgeräte, Rissbreitenmesser und diverse Kleinwerkzeuge),
— Abgrenzung vorhandener und aufgetretener Schäden auf Grundlage der Dokumentation.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/01/2021