Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3)
„Zusätzliche Angaben“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit Folgende Nachweise sind einzureichen.
— Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung,
— Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung),
— Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
— Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein,
— Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht,
— Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation,
— bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen,
— Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Mitarbeiteranzahl von mindestens 5 Mitarbeitern,
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion),
— Mitarbeiteranzahl von mindestens 5 Mitarbeitern,
— Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:
— Eine detaillierte Darstellung von mindestens 3 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Sachverständigenleistungen, der letzten 10 Jahre bei Bauvorhaben deren Bauvolumina jeweils über 30 000 000 EUR (netto) und deren Komplexität, Leistungsbild und Inhalt vergleichbar sind (vgl. VI.3) „zusätzliche Angaben“).
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
Kurzbeschreibung, Angabe des AG, des Auftragsvolumens (Ausführungszeitraum, Umsatz), eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten ist ebenfalls erforderlich.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Weitere Angaben:
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer VI.3 „zusätzliche Angaben“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zusätzlich zu den zuvor genannten Referenzprojekten hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von mindestens eines Referenzprojekt aus den letzten 15 Jahren mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, dass die unter Ziffer VI.3) „zusätzliche Angaben“ beschriebenen Leistungen und nachfolgend genannten Anforderungen eindeutig nachweist. Sollten die Ausschlusskriterien im selbst gewählten Referenzprojekt nicht enthalten sein, so ist dies anhand von weiteren Referenzprojekten eindeutig nachzuweisen
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Zwingend erforderlich:
— optische Beweissicherung eines Gebäudes mit mindestens 7 Stockwerken incl. Kellergeschoße, Innen- und Außenbereich incl. Fassade (Ausschlusskriterium).
Erforderliche Referenzen von Vermessungen in den letzten 15 Jahren:
— optische Beweissicherung eines Ingenieurbauwerkes, z. B. einer Brücke, vergleichbar mit der Jokohamabrücke in der City-Nord in Hamburg,
— optische Beweissicherung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Verkehrs- und Grünfläche) von mindestens 1 000 m2,
— optische Beweissicherung von mindestens einem Hochspannungsmasten -u. Leitungen.