Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FW Rosdorf TSF-W - Los 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau, Los 2 (Teil-) Beladung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Rosdorf beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) nach DIN 14530-17 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit DIN 14530-17:2019-11) zu beschaffen. Gemäß der vorgenannten Norm handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aus einer Staffel (1/5) besteht, überwiegend zur Brandbekämpfung dient und mit der zur Gruppe ergänzten Besatzung eine selbstständige taktische Einheit bildet
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
In beiden Losen sind Optionen vorhanden. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen. Zu den genauen Regelungen - auch hinsichtlich der Wertungsrelevanz - wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Im Falle einer Aufhebung des Verfahrens oder sonstiger rechtswirksamer Nichtvergabe haben Bieter keinen Anspruch auf Angebotskosten.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los 2 - feuerwehrtechnische (Teil-) Beladung TSF-W
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:
Rosdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fristgerechte Lieferung der feuerwehrtechnischen (Teil-) Beladung des ausgeschriebenen TSF-W
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zu den genauen Regelungen der Optionen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 012-030187
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - (Teil-) Beladung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Beerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 18/04/2023