236886-2021 - ErgebnisDeutschland-Lahr: Busse für den öffentlichen Verkehr
OJ S 91/2021 11/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heiko Ruder
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de
Telefon: +49 7821/270280
Fax: +49 7821/270225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH
Postanschrift: Ährenweg 1
Ort: Hartheim
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79258
Land: Deutschland
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SWEG Infrastrukturmanagement GmbH (ehemals ORB)
Postanschrift: Rammersweierstr. 20
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH
Postanschrift: Neufeldstr. 3
Ort: Kuppenheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76456
Land: Deutschland
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34121400 Niederflurbusse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung: Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände des Auftraggebers.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2a), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vergleiche Ziffer II.2.7).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34121200 Gelenkbusse
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung: Ort der Ausführung ist das jeweilige Betriebshofgelände des Auftraggebers.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2b), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vergleiche Ziffer II.2.7)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 001-001991
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 9021B
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Solobussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/05/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Solaris Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 9021B
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Gelenkbussen der Klasse 1 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/05/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Solaris Deutschland GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1.) Bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstgebote ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
4.) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/05/2021