Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2b), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.