VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum WettbewerbErläuterung:
Die MVVG darf sowohl die neuen Bordrechner als auch die Softwareerweiterung direkt bei MIVU beschaffen, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. IVU ist Monopolist der Leistungen, nur IVU gewährleistet ein funktionierendes Gesamtsystem ohne Schnittstellenrisiken. Eine Alternative oder Ersatzlösung kommt nicht in Betracht. Es ist nicht möglich, dynamische Schnittstellen zum Gesamtsystem zu implemenieren, da IVU nicht bereit wäre, Aktualisierungen der Standardprodukte offenzulegen. Zum Schutz von Ausschließlichkeitsrechten scheidet ein Wettbewerb von vorn herein aus. Der Quellcode des von der MVVG bereits implementierten Gesamtsystems ist urheberrechtlich geschützt, so dass ein anderer Auftragnehmer als die IVU das System nicht ohne Schnittstellenrisiken an das Bestandssystem anbieten kann. Es handelt sich bei den Bordrechnern um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde die Funktion des Gesamtsystems in Frage stellen und es würde eine technische Unvereinbarkeit mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten und Kosten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen. Die MVVG darf auch auf eine weitere Losaufteilung verzichten und die Leistungen im Paket an IVU vergeben. Bei der Vergabe der Leistungen an unterschiedliche Auftragnehmer bestünden Schnittstellenrisiken, die die Funktionalität und den Erfolg des Gesamtsystems eheblich gefährdeten.