236970-2021 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Reparatur und Wartung von Kräne
OJ S 91/2021 11/05/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: MVV Umwelt Asset GmbH
Postanschrift: Luisenring 49
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf KL.E, Herr Maurer
E-Mail: einkauf-300@mvv.de
Telefon: +49 6212902586
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartung der Kräne, Hebezeuge und Leitern an unserem Standort TREA Leuna
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50531400 Reparatur und Wartung von Kräne
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Rahmen von monatlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sollen die 3 Müllbunker-krane sowie 2 Schlackekrane revidiert/instandgesetzt werden. Bei den Kranen handelt es sich um 3 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 8 to / 1 x 5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Müll sowie 2 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 6,3 to / 3,5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Schlacke.
Die planmäßigen Arbeiten fallen während des normalen Tagesgeschäftes (Wartung, Inspektion, Reparaturen etc.) bzw. am Samstag (vornehmlich Reparaturarbeiten am Kran 2) sowie bei Störungen von Krananlagen zu jeder Zeit über einen Havarie-Einsatz an. Wiederkehrende Prüfungen sowie Reparaturen sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: MVV Umwelt ASSET GmbH TREA LEUNA An der B91/Tor 12 / Bau 1220 06237 Leuna
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebenen Arbeitsleistungen werden an einen Auftragnehmer (AN) im Rahmen eines Wertkontraktes beauftragt und über die ausgeschriebenen Positionen abgerechnet.
Im Rahmen von monatlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten sollen die 3 Müllbunker-krane sowie 2 Schlackekrane revidiert/instandgesetzt werden. Bei den Kranen handelt es sich um 3 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 8 to / 1 x 5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Müll sowie 2 fahrbare Zweiträger-Greiferbrückenkrane (2 x 6,3 to / 3,5 to Umschlagleistung) zum Umschlagen von Schlacke.
Die planmäßigen Arbeiten fallen während des normalen Tagesgeschäftes (Wartung, Inspektion, Reparaturen etc.) bzw. am Samstag (vornehmlich Reparaturarbeiten am Kran 2) sowie bei Störungen von Krananlagen zu jeder Zeit über einen Havarie-Einsatz an.
Wiederkehrende Prüfungen sowie Reparaturen (Mechanik, Elektrotechnik und Leittechnik) sind Bestandteil der Ausschreibung für nachfolgende Anlagenteile:
— Prüfung Krane / Hubwerke im Müllbunker an der Linie 1 & 2,
— Prüfung Krane / Hubwerke im Schlackebunker an der Linie 1 & 2,
— Prüfung Krane / Hubwerke Maschinenhaus an der Linie 1 & 2,
— Prüfung sonstige Krane / Hubwerke in der Anlage an der Linie 1 & 2,
— Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräte an der Linie 1 & 2,
— Prüfung von Anschlagmittel an der Linie 1 & 2,
— Prüfung von tragbaren/fahrbaren Leitern und Tritten, Podestleitern etc. an der Linie 1 & 2,
— Prüfung von Einholmleitern mit integrierter Steigschutzschiene,
— Prüfung von ortsfesten Steigleitern sowie Schacht-Einstiegshilfen,
— Prüfung von Steigeisengängen.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 222-546901
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Wartung der Kräne, Hebezeuge und Leitern an unserem Standort TREA Leuna
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/05/2021
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/05/2021