23720-2022 - ErgebnisDeutschland-Darmstadt: Teilchenbeschleuniger
OJ S 11/2022 17/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: proekf337@gsi.de
Telefon: +49 6159/71-2571
Fax: +49 615971-3983
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Detector Gas Supply for beam diagnostics
Referenznummer der Bekanntmachung: 337/50081635
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31643000 Teilchenbeschleuniger
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschafft werden sollen wesentliche Teile des Detektorgas-Versorgungssystems für die Strahldiagnose-Detektorsysteme im FAIR-Abschnitt HEBT. .
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
38420000 Instrumente zum Messen von Durchfluss, Füllhöhe und Druck von Flüssigkeiten und Gasen, 42961000 Steuerungs- und Kontrollsystem, 45231221 Bau von Gasversorgungsleitungen, 45231222 Gasspeicher
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Am GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung wird derzeit das internationale Forschungszentrum FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) errichtet. Für dieses Vorhaben wird eine Detektorgas-Versorgung der Strahldiagnose-Detektorsysteme benötigt. Dabei handelt es sich um ein weitverzweigtes Verteilsystem für ein hochreines Ar/CO-Gasgemisch (Reinheit 6.0) in den Gebäuden der im Bau befindlichen FAIR-Beschleunigeranlage. Das Gesamtsystem besteht aus Gas-Flaschenlagern (2 Stk.) mit Flaschenwechsler, Gasmisch- und Kontrollstationen (2 Stück), Gas Distribution Racks (6 Stk.), sowie der zugehörigen SPS-basierten Mess- und Regeltechnik (Software und Hardware). Die Detektorgas-Versorgung soll ausgelegt werden für insgesamt 55 Gaskanäle, jeweils mit einem Gasfluß von 1 Liter/h bis maximal 4 Liter/h. Das Gesamtsystem für die Detektorgasversorgung ist dabei entsprechend der spezifizierten Anforderungsparameter auszulegen, zu realisieren und in Betrieb zu nehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der Spezifikation / Gewichtung: 21
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des technischen Konzeptes / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Strahlungsresistenz der Distribution Racks / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 14
Preis - Gewichtung: 30.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 187-485840
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRQH
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/01/2022