Im Jahr 2018 wurde aufgrund der europaweiten Vergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb (Zuschlagserteilung am 21.12.2018) ein „SaaS-Vertrag“ mit der Archibus Solution
Centers Germany GmbH geschlossen.
Die aktuelle Vergabe erfolgt aufgrund der Alleinstellung der Archibus als Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV i.V.m. 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV . Die Alleinstellung
ist allein schon aus dem Vertragsgegenstand „Software as a Service (SaaS)“ gegeben, da die Software und
die IT-Infrastruktur bei der Archibus betrieben werden. Eine Herauslösung einzelner Leistungen ist daher nicht
möglich.