237256-2022 - ErgebnisDeutschland-Lahr: Personensonderbeförderung (Straße)
OJ S 87/2022 04/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr
Postanschrift: Schillerstraße 23
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marple, Elizabeth
E-Mail: ausschreibung@lahr.de
Telefon: +49 78219100663
Fax: +49 78219100612
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Schülerbeförderung für die Jahre 2022/2023
Referenznummer der Bekanntmachung: XXV/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Lahr ist für die Schülerbeförderung an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet zuständig. Die Leistungen umfassen im wesentlichen
- Schülerbeförderung mit verschiedenen Haltestellen im und außerhalb des Stadtgebietes.
- Circa 348,64 Tageskilometer x 182 Schultage im Jahr
- Circa 76 Schüler pro Tag
- Laufzeit 1 Jahre mit dreimaliger jährlicher Verlängerungsoption
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gutenbergschule Lahr
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen der Gutenbergschule mit einem Einzugsgebiet von folgenden Städten/Gemeinden – Lahr mit Stadtteilen, Kippenheim, Seelbach, Schuttertal befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 33, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 88 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 13 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 1)
Unterrichtszeiten: Mo. – Fr. 07:45 Uhr bis 12:10 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Pinocchio-Schulkindergarten / Luisenschule, Grundschulförderklasse
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen des Schulkindergartens und der Grundschulförderklasse mit einem Einzugsgebiet von folgenden Städten/Gemeinden – Lahr mit Stadtteilen, Kippenheim, Seelbach, Schuttertal, Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Neuried, Schwanau, Oberschopfheim, Ettenheim, Neuried - befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 40, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 250 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 13 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 2)
Unterrichtszeiten: Mo. – Do. 07:50 / 08:45 Uhr bis 11:50 / 12:40 Uhr
Fr. 07:50 / 08:45 Uhr bis 11:05 / 12:10 Uhr
Mi. u. Fr. zusätzlich eine Tour um 15:25 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Grundschule Sulz
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In den vergangenen Schuljahren wurden die Schüler/innen der Grundschule Sulz (Grundschulkinder vom Langenhard) befördert. Die durchschnittliche Zahl der beförderten Schüler/innen belief sich auf 3, die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag ca. 10 km. Hierfür wurden bisher insgesamt 2 Touren gebildet. (Anlage 3 Los 3)
Unterrichtszeiten: Mo. – Fr. 07:35 Uhr bis 13:05 Uhr
Die Unterrichtszeiten können sich in den folgenden Schuljahren ändern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 062-163657
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Gutenbergschule Lahr
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Pinocchio-Schulkindergarten / Luisenschule, Grundschulförderklasse
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Grundschule Sulz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bis zur Angebotsöffnung am 26.04.2022 um 10:30 Uhr ist keine Angebot eingegangen.
Das Verfahren wird somit gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahrens, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/04/2022