237273-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Korrekturlesen
OJ S 87/2022 04/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)
Postanschrift: Tulpenfeld 6
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@die-gdi.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-gdi.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Think Tank und Forschungseinrichtung zu Fragen globaler Entwicklung und internationaler Kooperation

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lektorat wissenschaftlicher Texte
Referenznummer der Bekanntmachung: 20220110_1a_DIE_SEBB_LEK
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79821100 Korrekturlesen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages für "Lektorat wissenschaftlicher Texte für das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE)". Das Verfahren wird zeitgleich auf Englisch veröffentlicht (20220110_1b_DIE_SEBB_LEK).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 300 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lektorat wissenschaftlicher Texte - Deutsch
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79821100 Korrekturlesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn ist der Sitz des beauftragenden Unternehmens (DIE), die Lektoratsarbeiten können jedoch ortsunabhängig ausgeführt werden. Präsenz in Bonn ist nicht erforderlich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Um eine quantitative Bedarfsdeckung zu sichern, wird der Pool für das deutschsprachige Lektorat mit mind. drei Personen besetzt.
Losbildung: Für Los 1 sind nur Muttersprachler*innen der deutschen Sprache zugelassen (Ausschlusskriterium). Falls es sich bei dem/der Bieter*in um ein aus mehreren Personen bestehendes Büro, ggf. auch mit freien Mitarbeiter*innen, handelt, wird nur die Person Aufträge übernehmen können, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung qualifiziert hat und in der personalisierten Rahmenvereinbarung mit dem DIE für das jeweilige Los genannt ist. Steht diese Person nicht zur Verfügung, muss dies dem DIE mitgeteilt werden. Dem/der Auftragnehmer*in wird es nicht gestattet sein, die Lektoratsaufträge an andere Mitarbeiter*innen oder gar Unterauftragnehmer*innen weiterzugeben.
Insgesamt werden in zwei Jahren durchschnittlich ca. 2 Discussion Paper, ca. 20 Policy Briefs (ehemals "Analysen und Stellungnahmen") und max. 1 Study (nur in Ausnahmefällen deutschsprachig) in deutscher Sprache publiziert. Die Umfänge der Publikationen sind variabel; die bereits veröffentlichten Publikationen auf www.die-gdi.de/publikationen vermitteln einen Überblick über die durchschnittliche Länge.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachexpertise und Einsatzfähigkeit / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Probetextes / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lektorat wissenschaftlicher Texte - Englisch
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79821100 Korrekturlesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bonn ist der Sitz des beauftragenden Unternehmens (DIE), die Lektoratsarbeiten können jedoch ortsunabhängig ausgeführt werden. Präsenz in Bonn ist nicht erforderlich.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Um eine quantitative Bedarfsdeckung zu sichern, wird der Pool für das englischsprachige Lektorat mit mind. acht Personen besetzt.
Losbildung: Für Los 2 sind nur Muttersprachler*innen der englischen Sprache zugelassen (Ausschlusskriterium). Falls es sich bei dem/der Bieter*in um ein aus mehreren Personen bestehendes Büro, ggf. auch mit freien Mitarbeiter*innen, handelt, wird nur die Person Aufträge übernehmen können, die sich im Rahmen dieser Ausschreibung qualifiziert hat und in der personalisierten Rahmenvereinbarung mit dem DIE für das jeweilige Los genannt ist. Steht diese Person nicht zur Verfügung, muss dies dem DIE mitgeteilt werden. Dem/der Auftragnehmer*in wird es nicht gestattet sein, die Lektoratsaufträge an andere Mitarbeiter*innen oder gar Unterauftragnehmer*innen weiterzugeben.
Insgesamt werden in zwei Jahren durchschnittlich ca. 48 Discussion Paper, ca. 45 Policy Briefs (ehemals "Briefing Paper") und ca. 3-4 Studies in englischer Sprache publiziert. Die Umfänge der Publikationen sind variabel; die bereits veröffentlichten Publikationen auf www.die-gdi.de/publikationen vermitteln einen Überblick über die durchschnittliche Länge.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachexpertise und Einsatzfähigkeit / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Bewertung des Probetextes / Gewichtung: 30%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 010-019667
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lektorat wissenschaftlicher Texte / Deutsch
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Lektoratspool Deutsch
Ort: verschiedene Orte Deutschland
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 30 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Lektorat wissenschaftlicher Texte / Englisch
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y19R76G
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim DIE zu rügen. Verstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem DIE geltend gemacht werden. Teilt das DIE dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das
DIE geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das DIE. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des DIE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/04/2022