237278-2022 - ErgebnisDeutschland-Schwelm: Dienstleistungen des Sozialwesens
OJ S 87/2022 04/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ennepe-Ruhr-Kreis
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@en-kreis.de
Telefon: +49 233693-2004/2005/2006/2007
Fax: +49 23369312531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ausschreibung von Inklusionsassistenz-Dienstleistungen an der Schule Hiddinghausen in Sprockhövel
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen als Poolmodell für die kreiseigene Förderschule Hiddinghausen in Sprockhövel
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 987 367,68 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Hauptort der Ausführung: Sprockhövel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Inklusionsassistenz-Dienstleistungen (ingesamt ca. 30 Inklusionsassistenten) als Poolmodell für die kreiseigene Förderschule Hiddinghausen in Sprochövel.
Wesentliche Tätigkeiten sind:
• Unterstützung der Lehrkräfte und Mithilfe bei der unterrichtlichen Arbeit an den in den individuellen Förderplänen festgelegten Förderzielen, dabei auch Berücksichtigung des Prinzips der abnehmenden Hilfe,
• Mithilfe und kontinuierliche Weiterarbeit bei der Anbahnung von Kommunikationsstrukturen (Gebärden, schuleigene individuelle Boardmakersymbol-Ordner, technische Geräte) zwischen Schülerinnen und Schülern und deren Lehrkräften und Mitschülern,
• Unterstützung zur Inklusion der Schülerin/des Schülers in den Klassenverband und die Schule,
• Fortsetzung der erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Unterstützungsarbeit der Lehrkräfte,
• Unterstützung der Lehrkräfte bei der Inklusion der betroffenen Kinder in den Klassenverband und bei der Teilnahme am Unterricht,
• Mithilfe im Rahmen von Krisenintervention,
• Teilnahme an und Fortsetzung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen zu den Bereichen Autismus, Unterstützte Kommunikation o. Ä.,
• Begleitung der Schülerin/des Schülers während eines Schulalltags (ggf. mit Begleitung während der Schulbusfahrten),
• Mithilfe bei der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Abbau und/oder Vermeidung von aggressiven und autoaggressiven Verhaltensweisen oder Handlungen gegen Personen oder Sachen,
• Assistenz bei einzelnen im Unterricht geforderten Aufgabenstellungen,
• Hilfestellungen bei der Durchführung von besonderen, auf die betreute Person zugeschnittenen Übungen,
• Beaufsichtigung und Hilfestellung bei außerunterrichtlichen Aktivitäten (z. B. Ausflüge, Schwimm- und Sportfeste, Pausen, Busbegleitung u. a.),
• individuelle Betreuung während der Unterrichtsstunden außerhalb des Klassenverbands,
• notwendige pflegerische Versorgung bzw. notwendige individuelle Hilfestellung,
• Durchführung der erforderlichen individuellen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen,
• Mitwirkung an der Erstellung bzw. Fortentwicklung/Fortschreibung des individuellen Förderplans für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Leistungserbringung (anhand eines Konzepts zum Personaleinsatz, der Schulung und Begleitung des Personals und der Zusammenarbeit mit der Schulleitung) / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag kann bis spätestens zum 15.12.2024 von den Vertragspartnern gekündigt werden und endet in diesem Fall zum Ende des Schuljahres 2024/25.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 028-071835
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Lebenshilfe Inklusions-Gesellschaft gGmbH
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 987 367,68 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Münster
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/04/2022