1. Der erfolgreiche Bieter muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Auftragsausführung beginnen können. Der derzeitige Vertrag kann aus vergaberechtlichen Gründen nicht fortgeführt werden.
2. Der jetzige AN bringt langjährige Erfahrung in der Beratung zu allgemeinen Themen des BMBF sowie zu den Fachthemen BAföG, Aufstiegs-BAföG, Bildungsprämie und Weiterbildung mit.
3. Sämtliche technischen Voraussetzungen für einen Start zum 01.04.2022 sind bei dem jetzigen AN vorhanden. Die Hotlines können ohne zeitliche Unterbrechung sowie ohne Qualitätsverlust betrieben werden.
4. Bei einem neuen Auftragnehmer muss vor Beginn der Auftragsausführung zudem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Auch ein sol-cher Vorgang bedarf eines gewissen Vorlaufs. Bei dem Bestandsauftragnehmer kann auf die bestehende ADV aufgesetzt und diese kurzfristig verlängert werden.
5. Mit der Ausschreibung 04513-8 (2021) ist allen Marktteilnehmern die Gelegenheit gegeben worden, für die Einrichtung und den Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das BMBF Angebote abzugeben. Es sind lediglich zwei Angebote abgegeben worden und zwar vom Bestandsauftragnehmer, der hier zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll und von einem weiteren Bieter. Es wird derzeit darüber ge-stritten, ob dieser weitere Bieter in der Lage ist, den Auftrag in der notwendigen Qualität auszuführen. In jedem Fall ist es so, dass bei einer Auftragsübernahme durch diesen Bieter aufgrund des niedrigen Qualitätsstandards erhebliche Aufwendungen des Auftraggebers in die Wissens- und Kompetenzvermittlung sowie in die Qualitätskontrolle einzubringen sind.
6. Der Aufwand für die Fachreferate im BMBF bei der Mitwirkung der Schulung der Berater eines neuen Dienstleisters ist in Anbetracht der Kürze des angestrebten Leistungszeitraums (sechs Monate mit evtl. zweimal drei Monate Verlängerung) nicht verhältnismäßig: Das Fachreferat muss Informationen für den AN zusammenstellen, Schulungsunterlagen überprüfen, ggf. an der Schulung selbst mitwirken, Kontrollen von Schreiben und Telefonaten durchführen, die insbesondere bei einem neuen AN zu Beginn sehr hoch sind und für die kurze Dauer des Vertrages nicht verhältnismäßig.
7. Der jetzige AN zeichnet sich durch eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise aus. Weitere Aufwendungen bezüglich der Migration und Einarbeitung sind nicht erforderlich. Dies zeichnet ihn für die Interimsvergabe aus.