Zusätzliche Angaben
(1) Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform:
Rückfragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen / Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen usw. zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe eines Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist werden keine neuen Informationen/geänderten Vergabeunterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch
Zu einer Verlängerung der Frist zur Abgabe eines Angebotes kommen. Auch dies haben die Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform
https://www.staatsanzeiger-eservices.de abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung). Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Anforderungen an sie gestellt wurden. Das Versäumnis derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.