Das zur Zeit in der Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Münster eingesetzte Notruf - und Funkvermittlungssystem
verursacht zunehmend erhebliche Störungen bei der Notrufabfrage. Für die Verarbeitung des mittlerweile
digitalen Notrufs "112" muss in der Vermittlungstechnik das Datenprotokoll analog gewandelt werden. Dies
ist ursächlich für technischen Probleme und kann nur durch den Austausch der analogen Kernsysteme durch
neue digitale Komponenten beseitigt werden. Hierauf basierend erfolgte eine Aufstellung der notwendigen
Maßnahmen, um im laufenden Betrieb der Leitstelle der Feuerwehr die Systeme anzupassen.
Um die Full-IP Lösung umzusetzen, müssen die in den Arbeitsplätzen verbauten analogen Komponenten durch
moderne IP-Technik vollständig ersetzt werden. SIP-Lizenzen sind im Angebot enthalten um das "Voice over
Internet Protocol" (VoIP) mittels Session Initiation Protocol (SIP) zu übertragen.
Die Handapparate an den Plätzen und weitere Server müssen ausgetauscht werden.
Aus technischen Gründen kann ein Wettbewerb nicht stattfinden: Beeinträchtigungen des Leitstellenbetriebs
durch Unkenntnis ortsfremder Dienstleister müssen vermieden werden. Nur der Dienstleister WTG kann auf
Grund der vorhandenen Kenntnisse über die
örtlichen Gegebenheiten (System- Schnittstellen, Protokolle, Kabelwege, Einbaumöglichkeiten, etc.), den
Umbau der Notrufabfragetechnik parallel zum aktiven Tagesbetrieb durchführen.
Das bestehende Kommunikationssystem unterliegt einem bestehenden Service-/ und Wartungsvertrag.
Änderungen der erfassten Komponenten des Vertrags sind durch den Dienstleister WTG zu überprüfen
und abzunehmen. Daher kann auch nur dieser die Lieferung und Installation der Komponenten
durchführen. Die im laufenden Kommunikationssystem eingesetzten Komponenten sind auf die jeweiligen
Einsatzzwecke abgestimmt. Anpassungen/Erweiterungen bedürfen einer tiefen Kenntnis des bestehenden
Kommunikationssystems.Bei der im Betrieb befindlichen Anlage handelt es sich um eine angepasste
Applikation. Erweiterungen/Anpassungen der bestehenden Anlagen sind wirtschaftlich nur durch den
bestehenden Dienstleister zu erbringen. Des Weiteren verfügt der aktuelle Dienstleister über weitreichende
Kenntnisse der nutzerbezogenen Abläufe bzgl. Notrufmanagement und Alarmierung.
Nach all dem ist ein derzeitiger Wechsel des Auftragnehmers für Installation und wartung nicht angezeigt und
ein Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden.