237992-2023 - ErgebnisDeutschland-Brake: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
OJ S 79/2023 21/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Postanschrift: Georgstraße 4
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Logistik
E-Mail: beschaffung@oowv.de
Telefon: +49 44019160
Fax: +49 4401916176
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Montage der verfahrenstechnischen Ausrüstung für den Neubau des Wasserwerkes Marienhafe
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02490
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45252126 Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Verfahrenstechnische Ausrüstung für den Neubau des Wasserwerks Marienhafe.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung tätig. Er versorgt in seinem ganzen Verbandsgebiet (7.554 km2) rund eine Million Menschen. Dafür betreibt der OOWV 15 Wasserwerke und ein über 14.000 km langes Rohrnetz. Auf dem Gelände des Wasserwerkes Marienhafe soll ein neues Wasserwerk errichtet werden. Das Baugelände befindet sich am nordwestlichen Rand des Grundstücks. Mit den baulichen Arbeiten zur Errichtung des neuen Wasser-werks wurde im März 2021 begonnen. Als erster Arbeitsschritt wurde der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wurde die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt. Aktuell werden die Rohbau-/Stahlbetonbauarbeiten zur Errichtung des Wasserwerkes durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerks Marienhafe, optional anschließender Wartung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42912300 Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser, 45000000 Bauarbeiten, 45232430 Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen, 45252120 Bau von Wasseraufbereitungsanlagen, 65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung: Wasserwerk Marienhafe Diekweg 26529 Marienhafe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerks Marienhafe mit optionaler anschließender Wartung.
Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Projektbeschreibung (Anlage A02) zusammengefasst.
Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern bzw. den Bewerbergemeinschaften und späteren Bietern bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden synonym als "Bewerber" und "Bieter" bezeichnet) weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden die in den Vergabebedingungen (Anlage A01) sowie der Projektbeschreibung (Anlage A02) dargestellten Informationen und die mit ihm bereitgestellten Unterlagen als ausreichend erachtet.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Wartungs- und Inspektionsleistungen
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-205045
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe A+H Maschinen und Anlagenbau GmbH & Co.KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: A+H Maschinen und Anlagenbau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Industriestrasse 9
Ort: Isselburg
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46419
Land: Deutschland
E-Mail: anfragen@ah-anlagentechnik.de
Telefon: +49 2874/1933-0
Fax: +49 2874/1810
Internet-Adresse: http://ah-anlagentechnik.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFY1YX0754X
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/04/2023