Die Vergabe erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 Ziffer 2 lit. c) VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Eine umfangreiche Bedarfsermittlung und Marktsichtung hat gezeigt, dass aus fachlicher und technischer Sicht ausschließlich die Software DeepL-Pro des Herstellers DeepL GmbH für die Auftraggeberin in Betracht kommt. Die Auftraggeberin hat im Rahmen von Bedarfsanalysen Mindestanforderungen an die zu beschaffende Übersetzungssoftware aufgestellt. Dabei war insbesondere von Bedeutung, welche Anforderungen von den Mitarbeitern der Auftraggeberin mehrheitlich gefordert werden. Dabei wurden folgende Mindestanforderungen an die Übersetzungssoftware gestellt:
1) Datensicherheit (Löschung der Daten) und DSGVO-Konformität,
2) Qualität: NMT-Technologie,
3) Verfügbare Sprachpaare: DE-EN, DE-FR, DE-ES, EN-FR, EN-ES (in jeweils beide Übersetzungsrichtungen),
4) Post-Editing-Funktionen:
a) Editierbarkeit der Übersetzungen,
b) Anzeige von Synonymen / alternativen Übersetzungen,
c) Wortersetzungsfunktion mit autom. Anpassung der restl. Satzsegmente,
d) Wörterbuchfunktion,
5) Keine die Übersetzungsarbeiten einschränkenden Textlängen-/und Upload-Limiten,
6) Schnittstelle zu CAT-Tool.
Unter Zugrundelegung der aufgestellten Mindestanforderungen wurden die am Markt bekannten Übersetzungssoftwarelösungen im Hinblick auf ihre Funktionalitäten miteinander verglichen. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass allein die Software DeepL-Pro des Herstellers DeepL GmbH alle gestellten Mindestanforderungen erfüllt. Keine andere der verglichenen Übersetzungssoftwarelösungen war in der Lage, sämtliche Mindestanforderungen zu erfüllen. Nach einer erfolgten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB ohne entsprechende Reaktionen seitens potenzieller weiterer Marktteilnehmer besteht die Überzeugung des Auftraggebers, dass dieser Sachverhalt zutrifft.
DeepL GmbH ist Hersteller und alleiniger Vertreiber für DeepL-Pro-Lizenzen, so dass auch ein Händlerwettbewerb ausscheidet.