5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schelklingen
Postleitzahl: 89601
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter - Tragwerksplanung
Beschreibung: Anzugeben sind 2 persönliche Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Sie die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben. Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt (je max. 2 DIN A4-Seiten) mit prüfbaren Angaben zu allen Inhalten der Projektmerkmale und Mindestbedingungen sowie dem Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen. Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. *Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein. Mindestbedingungen: Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags. Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale jeweils für die Referenzprojekte 1+2: Anrechenbare Kosten KG 300 + 400: >900.000 € = 150 Punkte / <900.000 € und > 700.000 € = 100 Punkte. / < 700.000 € = 0 Punkte. Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 HOAI 2021 (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte wie folgt reduziert: LPH 1 = 3 Punkte / LPH 2 = 10 Punkte LPH 3 = 15 Punkte / LPH 4 = 30 Punkte / LPH 5 = 40 Punkte / LPH 6 = 2 Punkte.) *Referenz 1 ODER 2: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen = 100 Punkte. *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts = 100 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 700
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Die maximale Punktzahl von 300 Punkten für das Zuschlagskriterium E.2.1 erhält das Honorarangebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Honorarangebote werden zum niedrigsten Honorarangebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: ZHonorar = 300*PBestangebot/PAngebot
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadt Schelklingen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadt Schelklingen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Schelklingen
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