Die P + R Betriebsgesellschaft mbH (P + R) beabsichtigt, mit der E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG (ZIEGLER) einen Vertrag über die Lieferung von Möblierungen (Rad-Anlehnbügel, Überdachungskonstruktionen, Sammelschließanlagen und Doppelstockparksysteme) zu schließen.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass P + R eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Gemäß § 14 Absatz 4 Ziffer 5 VgV ist in einem solchen Fall die Vergabe eines Auftrags im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
Die Liefergegenstände sind ein wesentliches Element der Fahrradabstellanlagen an den S‐ und U-Bahnhaltestellen und stehen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, müssen alle Fahrradabstellanlagen bestimmte Produkteigenschaften vorweisen können, die nur von dem bisherigen Lieferanten gewährleistet werden können. Die Designeigenschaften der Überdachungen müssen beispielweise genau dem festgelegten Stützenraster, dem Dachtragwerk und den Außenmassen der Dachflächen entsprechen, um auf den bewilligten Sondernutzungsflächen der öffentlichen Verkehrsanlagen die B+R-Anlagen in ihren Außenmaßen und Fundamenten errichten zu können. Das Dachtragwerk ist bis hin zu den Einzelscheibenmassen und dessen Breitenzuschnitte für die zu liefernden Elemente festgelegt und auch in der Ersatzteilvorhaltung auf die heutigen Konstruktionen abgestimmt. Zudem sind auch die Außenmaße, wie auch die Torabmessungen und die Dachtiefen auf die heute zum Einsatz kommenden Doppelstockparksysteme gestalterisch und in den Konstruktionsmaßen genau aufeinander abgestimmt.
Landesplanerisch gibt es derzeit nur zwei festgelegte Modelle an Rad-Anlehnbügeln für B+R-Anlagen und nur jeweils ein festgelegtes Modell an frei zugänglichen Überdachungen für B+R-Anlagen und für Fahrradsammelschließanlagen. Einen Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass die vorgegebenen konstruktiven Eigenschaften und das stadtgestalterische Design nicht mehr exakt eingehalten werden könnten. Die in der bewilligten Sondernutzung zur Nutzung der öffentlichen Wegeflächen festgelegten Außenmaße der Fahrradsammelschließanlagen samt der Fundamentanordnungen müssen aber von der P + R zwingend eingehalten werden. Daher können derzeit nur diese Konstruktionsweisen als auch konstruktiven Dimensionierungen zum Einsatz kommen.
Zudem ist die modulare Erweiterbarkeit der heute schon aufgestellten Doppelstockparksysteme nur gewährleistet, wenn es sich um die exakt gleiche Konstruktion handelt.
Darüber hinaus hätte ein Wechsel des Unternehmens auch negative Auswirkungen auf die betriebliche Funktionserhaltung, die Wartungseinweisungen und die Ersatzteilvorhaltung.