239074-2023 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 79/2023 21/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0624/2022/HRB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 03.0624/2022/HRB -"Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen"
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bisher ist es gängige Praxis, dass beim Neubau eines Fahrzeug-Rückhaltesystems aus Stahl fast ausschließlich neu gefertigte und korrosionsgeschützte Systembestandteile verwendet werden. In den entsprechenden Vorgaben und Regelwerken wird den Anforderungen an die Werkstoffe für Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs-, End- und Übergangskonstruktionen aus Stahl beispielsweise vorgegeben, dass grundsätzlich nur ungebrauchte Bauteile, die nicht älter als 3 Jahre sind eingebaut werden dürfen sowie eine gemessene Mindestzinkschichtdicke zum Einbauzeitpunkt einzuhalten ist. Für die Wiederverwendung von Systembestandteilen werden zudem sehr enge Grenzen gesetzt. Diese Regelungen sind den Bemühungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit geschuldet und auf Basis der bisherigen Erkenntnisse geschaffen worden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Gegenständen der Straßenausstattung gilt es den bisherigen, konservativen Ansatz näher zu beleuchten und ggf. anzupassen. Nicht zuletzt die stetige Verknappung von Rohstoffen und die steigenden Energiekosten fordern den stärkeren Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in die bisherigen Betrachtungsweisen.
Durch Vergleichsuntersuchungen an bestehenden und neuen Fahrzeug-Rückhaltesystemen soll der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit einschätzbar gemacht werden.
Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Bestimmung der Möglichkeiten und notwendigen Randbedingungen für eine Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl, unter Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Des Weiteren sollen Einsparpotenziale, hinsichtlich CO2-Emmisionen, aufgezeigt bzw. dem bisherigen Verfahren gegenübergestellt und der Nutzen beurteilt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-105668
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2mg-FE 03.0624/2022/HRB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 03.0624/2022/HRB - Nachhaltigkeit & Ressourcenschonung in der Straßenausstattung - Zur Wiederverwendung von Systembestandteilen in Fahrzeug-Rückhaltesystemen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/04/2023