Beschreibung der Beschaffung
Die Krankenkassen können auf der Basis von § 64b i.V. mit § 63 Abs.1 SGB V Modellvorhaben zur Verbesserung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung vereinbaren. Unter der besonderen Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie soll in jedem Bundesland mindestens ein Modellvertrag abgeschlossen werden. Vertragspartner sind in der Regel Träger von psychiatrischen Krankenhäusern oder Fachabteilungen, einzelne Krankenkassen und/oder die Verbände der Krankenkassen.
Von dieser Möglichkeit wurde bereits in einigen Bundesländern Gebrauch gemacht, in Rheinland-Pfalz wurde zum 1.1.2020 ein Modellvertrag mit dem Pfalzklinikum Klingenmünster geschlossen.
Die beteiligten Krankenkassen sind nach § 65 SGB V verpflichtet, eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens im Hinblick auf die Erreichung der Ziele und Qualität nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu veranlassen.
Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens nach Maßgabe des § 65 SGB V durch einen unabhängigen Sachverständigen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Schwerpunkt des Modellvertrags ist die patientenorientierte sowie behandlungsphasen- und sektorenübergreifende Versorgung von Versicherten (Erwachsene, Kinder- und Jugendliche), bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung voll- oder teilstationärer psychiatrischer Behandlungsbedarf oder die Notwendigkeit einer aufsuchenden (ACT) oder ambulanten Behandlung (PIA, APP, Ambulante Ergotherapie, Soziotherapie) besteht.
Ziel des Vertrags ist die Implementierung und Weiterentwicklung einer verbesserten Patientenversorgung im Rahmen des Regionalbudgets. Eine sektorenübergreifende Behandlungsplanung und -durchführung schafft die Voraussetzungen für eine Optimierung der Versorgung. Hierbei wurde die Versorgung um die „Assertive Community Treatment (ACT)“ als heimaufsuchende Behandlung ergänzt. Die neu geschaffene Leistung der ACT zielt auf die Stärkung der Patientenversorgung insbesondere in der aufsuchenden Behandlung ab und schafft dafür erforderliche Gestaltungsspielräume. Damit kann die Art, Dauer und Intensität der Behandlung besser dem konkreten Behandlungsbedarf der Patienten angepasst werden. Darüber hinaus zielt das Modellprojekt auf eine kontinuierliche Behandlung und Stabilisierung der Patienten unter Berücksichtigung ihres sozialen und beruflichen Umfelds, die Schaffung einer Behandlerkontinuität, die Erhöhung der Akzeptanz der patientenorientierten, psychotherapeutischen und soziotherapeutischen Interventionen.
Neben der qualitativen Verbesserung der Patientenversorgung soll das Regionalbudget zur effektiveren Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel führen.
Die definierten Ziele des Modellvorhabens sind Untersuchungsgegenstand der wissenschaftlichen Begleitung.