Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. S. 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1 der Vergabeunterlagen legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand 07/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindetsanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebenen Low-Entry-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.