240232-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Reparatur- und Wartungsdienste
OJ S 80/2023 24/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Stuttgart GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Dr. Kayser | RA Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
E-Mail: stadtwerke-stuttgart-ladeinfrastruktur@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunal beherrschte juristische Person des Privatrechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtwerke

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3690
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) und Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (EDS) über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung
und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt jedoch
ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung
Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung und der auf dieser Grundlage
abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS
und EDS geschlossen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SWS und EDS beteiligen sich führend am Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der Wirtschaftsregion Stuttgart.
Folgende Installationszahlen (Summe Ladeeinrichtungen (LE)) sind derzeit geplant:
- Jahr 2023: 1250 Ladeeinrichtungen;
- Jahr 2024: 1380 Ladeeinrichtungen.
Die Errichtung der Ladeeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Wartungs- und Serviceleistungen für bereits errichtete Ladeeinrichtungen.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Nähere Informationen finden sich in der Produktbeschreibung (Anlage 6 des Verfahrensleitfadens).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens nicht veröffentlicht

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 025-068310
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Berner Elektrotechnik GmbH
Postanschrift: Hafenbahnstr. 16
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berner-gmbh.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6SWV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/04/2023