240575-2025 - Ergebnis
Deutschland – Reinigung von Transportmitteln – Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnen der DVB AG (Kopie)
OJ S 73/2025 14/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDresdner Verkehrsbetriebe AG
E-MailKathrin.Kalkreiber@dvbag.de
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnen der DVB AG (Kopie)
BeschreibungFahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen der DVB AG Vergabenummer: DVB_2024_08_062
Kennung des Verfahrens2a2df2a0-9d15-4e6c-b679-5fbf8c0e7cc1
Interne KennungDVB_2024_08_062 a
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBetriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4Y0C5A4K
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhaltsreinigung
BeschreibungDas Beschaffungsvorhaben umfasst die Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen wie folgt: Los 1 Unterhaltsreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Los 2 Grundreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Wesentlicher Umfang der Leistungen: Los 1 UH0 Unterhaltsreinigung bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius 30 Tage UH1 Unterhaltsreinigung Täglich 325 Tage UHS Glasreinigung vom 01.04. - 31.10. aller 10 Tage UHW Glasreinigung vom 01.11. - 31.03. aller 30 Tage Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf Los 2 GR Grundreinigung pro Fahrzeug aller 25 Wochen Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Optionen
Beschreibung der Optioneneinmalige Verlängerung um 1 Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBetriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige Verlängerung um 1 Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungsgrundlage ist die Gesamtsumme aus "Gesamtpreis pro 3 Jahre" und dem 1.000fa-chen des "Durchschnittlicher SVS Sonderleistungen" aus den Angaben im "Leistungsverzeichnis Straßenbahn".
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDie Angebotswertung erfolgt anhand der Vorgabe aus dem "Los 1 Leistungsverzeichnis Straßenbahn UH" sowie "Los 2 Leistungsverzeichnis Straßenbahn GR" (Reiter: "Leistungsverzeichnis") "Fahrzeuge pro Jahr" multipliziert mit der Bieterinformation ("Minuten pro Reinigungsstufe") je Reinigungsstufe und Fahrzeugtyp und der sich daraus ergebenden Gesamtsumme "Anzahl von Reinigungsstunden pro Jahr" (S).
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDresdner Verkehrsbetriebe AG
5.1.
LosLOT-0002
TitelGrundreinigung
BeschreibungDas Beschaffungsvorhaben umfasst die Fahrzeuginnenreinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) von Straßenbahnfahrzeugen wie folgt: Los 1 Unterhaltsreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Los 2 Grundreinigung 196 Straßenbahnfahrzeugen + 8 Sonderfahrzeuge Wesentlicher Umfang der Leistungen: Los 1 UH0 Unterhaltsreinigung bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius 30 Tage UH1 Unterhaltsreinigung Täglich 325 Tage UHS Glasreinigung vom 01.04. - 31.10. aller 10 Tage UHW Glasreinigung vom 01.11. - 31.03. aller 30 Tage Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf Los 2 GR Grundreinigung pro Fahrzeug aller 25 Wochen Sonderleistungen bei anderweitigen Verunreinigungen nach Bedarf
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90917000 Reinigung von Transportmitteln
Optionen
Beschreibung der Optioneneinmalige Verlängerung um 1 Jahr.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDresden
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBetriebshöfe der Dresdner Verkehrsbetriebe AG
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur Verlängerungeinmalige Verlängerung um 1 Jahr.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungWertungsgrundlage ist die Gesamtsumme aus "Gesamtpreis pro 3 Jahre" und dem 1.000fa-chen des "Durchschnittlicher SVS Sonderleistungen" aus den Angaben im "Leistungsverzeichnis Straßenbahn".
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDie Angebotswertung erfolgt anhand der Vorgabe aus dem "Los 1 Leistungsverzeichnis Straßenbahn UH" sowie "Los 2 Leistungsverzeichnis Straßenbahn GR" (Reiter: "Leistungsverzeichnis") "Fahrzeuge pro Jahr" multipliziert mit der Bieterinformation ("Minuten pro Reinigungsstufe") je Reinigungsstufe und Fahrzeugtyp und der sich daraus ergebenden Gesamtsumme "Anzahl von Reinigungsstunden pro Jahr" (S).
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen 1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und dem Sächsischen Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDresdner Verkehrsbetriebe AG
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDresdner Verkehrsbetriebe AG
RegistrierungsnummerDE140124030
PostanschriftTrachenberger Str. 40
StadtDresden
Postleitzahl01129
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
E-MailKathrin.Kalkreiber@dvbag.de
Telefon+49 351 8571259
Internetadressehttps://www.dvb.de
Profil des Erwerbershttps://www.dvb.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
RegistrierungsnummerDE287064009
PostanschriftBraustr. 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon03419773800
Internetadressehttps://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga52c82ed-effa-48e5-b415-dfb47ec3e5de  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/04/2025 12:14:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung240575-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2025
Datum der Veröffentlichung14/04/2025