CPV-Code Hauptteil 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 44212110 Brückenteile
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
— Schienen liefern und einbauen 1 200 m,
— Regelbaugrube herstellen 8760 m³,
— Spundwand herstellen 4 390 m2,
— Verpressanker herstellen 2 390 m,
— Bohrpfähle herstellen 860 m,
— Hilfsbrücken einbauen 7 St.,
— Widerlager herstellen 994 m³,
— Gründung Bodenplatte herstellen 622 m³,
— Stahltrogüberbauten herstellen 8 St. – 684 t,
— Verfüllung Widerlager 5 300 m³,
— Oberleitung Querfeld vesetzen 1 St.,
— Oberleitung verziehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/10/2019Ende: 30/06/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 201-489643
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI39197
Bezeichnung des Auftrags:
EÜ Mainzer Straße Darmstadt
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 23/09/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Darmstadt EÜ Mainzer Straße c/o. H & M Bau GmbH
Postanschrift: Weg am Kötterberg 25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:Form der geforderten Erklärungen/NachweiseAlle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.Alle unter III.1.1) bis III.1.4), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Mö;glichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 11/05/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Darmstadt, EÜ Mainzer Straße
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
— Schienen liefern und einbauen 1 200 m,
— Regelbaugrube herstellen 8 760 m³,
— Spundwand herstellen 4 390 m2,
— Verpressanker herstellen 2 390 m,
— Bohrpfähle herstellen 860 m,
— Hilfsbrücken einbauen 7 St.,
— Widerlager herstellen 994 m³,
— Gründung Bodenplatte herstellen 622 m³,
— Stahltrogüberbauten herstellen 8 St. – 684 t,
— Verfüllung Widerlager 5 300 m³,
— Oberleitung Querfeld vesetzen 1 St.,
— Oberleitung verziehen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 07/10/2019Ende: 30/06/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: ARGE Darmstadt EÜ Mainzer Straße c/o. H & M Bau GmbH
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT04: Herstellung zweier Bohrpfahlwände hinter 2 OLA-Masten zur Lückenschließung einer Stützwand aus Spundbohlen
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Im Bereich der Zufahrt zum DB Trainingszentrum war vorgesehen, feldseitig vom Gleis 241 aus eine Stützwandkonstruktion als Spundwandverbau mit aufgesetztem Kopfbalken herzustellen.
Bei den Kampfmittelsondierungen im Januar 2020 wurde bereits festgestellt, dass es in der Verbauachse im Bereich der Maste 26-40 und 26-38 zu Anomalien kam. Hier war ab ca. 2 m Abteufung kein weiterer Bohrfortschritt mehr möglich, d. h. es befinden sich Hindernisse im Untergrund. Es wird vermutet, dass sich beim Herstellen der Mastfundamente ein Betonsporn gebildet hat, der bis zur Straße reicht.
Um die Herstelllage in diesem Bereich mittels Verbau abzufangen, wurde von der PL entschieden, den Verbau versetzt, also abgerückt in Richtung Straße herzustellen. Dies ist jedoch für den Endzustand nicht möglich, da eine dauerhafte Einschränkung der Straßenbreite nicht akzeptabel ist.
Ein Durchörtern des Betonsporns durch Einschlagen der Spunddielen hätte die Standfestigkeit der Maste gefährdet, so dass von der PL.