241096-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
E-Mailvergabestelle@bad-honnef.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
BeschreibungLeistung von Architekten und Ingenieuren [Erforderliche Neuausschreibung zu Los 4-Leistungen nach der Baustellenverordnung aus dem Vorverfahren 25-007 Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Identifizierungs-Nr. 89395f0b-11e6-414b-8911-dc2a5c9b7c6f, TED Veröffentlichungs-Nr. 128870-2025, nach Aufhebung gem. § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV].
Kennung des Verfahrense9fdce64-04f2-4c59-8933-f8d7f087659b
Vorherige Bekanntmachung128870-2025
Interne Kennung25-021
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausplatz 1  
StadtBad Honnef
Postleitzahl53604
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0Y40YT4RS5AA0 Die Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage 03 Vergabebedingungen Los 4. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Bewerberfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
ZahlungsunfähigkeitDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bieter vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bieter bezuschlagt, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelPlanungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung des Rathauses in Bad Honnef, Leistungen nach der Baustellenverordnung
BeschreibungDie ausgeschriebenen Leistungen nach der Baustellenverordnung beinhaltet alle Regelleistungen während der Planung und Ausführung gemäß AHO 15 - Leistungen nach der Baustellenverordnung, 3. Auflage, Juni 2022 für alle in der Projektbeschreibung aufgeführten Maßnahmen. Darüber hinaus sind nachstehende Regelleistungen im Bedarfsfall sowie optionale Leistungen zu erbringen: 1. Anpassungen SiGe-Plan (RLimB) 2. Sicherheitsbesprechungen und -begehungen (über RL hinausgehend)
Interne Kennung25-021
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathausplatz 1  
StadtBad Honnef
Postleitzahl53604
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung128870-2025
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen und einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe Gebrauch zu machen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/05/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y40YT4RS5AA0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/05/2025 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss76 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenSiehe Punkt 1.4 der Vergabebedingungen Los 4.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/05/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: 1. Dokument 04 - Einzureichende Unterlagen Los 4 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): (gem. Vergabeunterlagen; Inhalt: - Angebotsschreiben - Referenzformular - Formblatt Personalqualifikation - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eigenerklärung Sanktionen - Eigenerklärung Haftpflichtversicherung - Eigenerklärung Subventionen 2. Dokument 04a - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL Los 4 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): gem. Vergabeunterlagen. Die Anlage 04a ist nur auszufüllen und einzureichen, wenn der Bieter beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe Gebrauch zu machen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
BeschaffungsdienstleisterKommunal Agentur NRW GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Bad Honnef - Der Bürgermeister
Registrierungsnummer053820008008-31001-22
PostanschriftRathausplatz 1
StadtBad Honnef
Postleitzahl53604
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bad-honnef.de
Telefon+49 2224184134
Fax+49 2224184115
Internetadressehttps://meinbadhonnef.de/
Profil des Erwerbershttps://meinbadhonnef.de/a-z-listing/zentrale-vergabestelle/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKommunal Agentur NRW GmbH
RegistrierungsnummerDE247651110
PostanschriftCecilienallee 59
StadtDüsseldorf
Postleitzahl40474
Land, Gliederung (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kommunalagentur.nrw
Telefon+49 21143077-0
Fax+49 21143077-22
Internetadressehttps://kommunalagentur.nrw/
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
Postanschriftc/o Bezirksregierung Köln
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 2211473045
Fax+49 2211472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung458dfe83-9258-45f9-a2df-5b8ca5c7a27b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/04/2025 09:34:48 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung241096-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2025
Datum der Veröffentlichung14/04/2025