24118-2024 - ErgebnisDeutschland-Osnabrück: Medizinsoftwarepaket
OJ S 10/2024 15/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Marienhospital Osnabrück GmbH
Postanschrift: Bischofsstraße 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail: gw@winter-maintal.com
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niels-stensen-kliniken.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
HA 74 Dedalus Referenz 1000153688
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Migration und Erweiterung ORBIS RIS und DeepUnity
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 133 822,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Sitz der Auftragnehmerin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Integrationsdienstleistungen
Dedalus Software Lizenzen
DeepUnity DICOM Cache Archive
DeepUnity DICOM Store Connector
DeepUnity Hub
DeepUnity Store Node
DeepUnity Query Node
DeepUnity XChange
DeepUnity Insight DeepUnity Diagnost
Radiologie- Informationssystem
RIS Stammdatenmanagement
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Der Auftrag musste aus Zeitgründen frühzeitig vergeben werden. Die Personalsituation bei der Auftraggeberin ist prekär. Die Corona-Pandemie einerseits in Bezug auf Mitarbeitererkrankungen und
dieses insbesondere im Bereich der Diagnostik, Röntgenbearbeitung und Notaufnahme und gleichzeitig Arbeitsbelastung und die allgemeine Arbeitsmarktsituation andererseits zwangen die Auftraggeberin zur maximalen Effizienz im Hinblick auf die Leistungen pro Mitarbeiterstunde. Hier stellt die dem Verfahren zugrundeliegende Lösung eine erhebliche Verbesserung im Sinne einer Effektivitätssteigerung dar. D.h., die Leistung der Mitarbeiter
wird erhöht, indem der Verwaltungsanteil der Tätigkeiten kurzfristig durch verbesserte EDV-technische Unterstützung verkleinert und somit die Zeit am Patienten erhöht werden kann. Diese Steigerung hilft
sofort, den öffentlichen Versorgungsauftrag der Auftraggeberin besser zu erfüllen und konnte nicht aufgeschoben werden. Die IT-Strategie der Auftraggeberin verfolgt konsequent eine nach
Möglichkeit schnittstellen- und medienbruchfreie Integration der administrativen und medizinisch-pflegerischen Dokumentationssysteme unter einheitlicher Benutzeroberfläche. Zudem soll eine datenschutzkonforme
und einmalige Benutzerauthentifizierung für alle integrierten Subsysteme möglich sein. Bislang wurden viele wichtige Dokumentationsprozesse durch eine Vielzahl von Modulen aus der DEDALUS Produktfamilie
redundanzfrei miteinander verzahnt. Daraus ergeben sich Alleinstellungsmerkmale. Durch die Verwendung eines Moduls aus dem bestehenden KIS System von Dedalus ist eine erhöhte SIcherheit gegeben. Durch die
Systemeinheit erhält die Auftraggeberin die Möglichkeit, innerhalb des integrierten KIS den Patientenfluss zu steuern, die Kommunikation im interdisziplinären Behandlungsverlauf zu unterstützen und die berufsgruppenspezifische Dokumentation in die fortlaufende Krankengeschichte des Patienten zu übernehmen. Die integrierte Lösung fördert, im Gegensatz zu isolierten bzw. über Schnittstellen kommunizierende Systeme, die Patientensicherheit. Sie gibt den Mitarbeitenden auch in lebensbedrohlichen Notfallsituationen die notwendige Sicherheit und Routine (z.B. durch die einheitliche Benutzeroberfläche und durch single-sign-on) die erforderlichen Dokumentationen und Beauskunftungen
schnell und ohne unnötigen Zeitverlust durchzuführen. Wie bereits in den Zielen aufgeführt, setzen die zu beschaffenden Produkte eine Vielzahl von integrierten Modulen im KIS voraus und werden ebenfalls integraler
Bestandteil des KIS. Die integrierte Gesamtlösung unterstützt weitere Ziele der Auftraggeberin, die mit einer Fremdlösung nicht realisiert werden können:
• Beibehaltung der einheitlichen technologischen Basis.
• Gewährleistung einer gleichartigen Administration der Module mit anderen Modulen des Softwareherstellers.
• Die redundante und potentiell fehleranfällige Dokumentation in Papierform oder in Fremdprodukten entfällt.
• Zusätzlicher technischer und kostenseitiger Betriebsaufwand im Vergleich zu nichtintegrierten
Dokumentationssystemen wird vermieden.
• Es ergeben sich viele Synergieeffekte für den Betrieb und das Handling des Gesamtsystems.
• Ein einheitlicher Support ist gewährleistet.
• Der Schulungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufgrund gleicher Stammdaten und gleicher
Benutzeroberflächen, kann minimiert werden
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: HA 74 1000153688 (1)
Bezeichnung des Auftrags:
Migration und Erweiterung ORBIS RIS und DeepUnity
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dedalus HealthCare GmbH
Postanschrift: Parkstraße 40
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.dedalusgroup.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 133 822,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 133 822,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/01/2024