Im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg ist die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) auf Ihrem Gebiet für die Unterbringung obdachloser Personen zuständig, die ein entsprechendes Hilfegesuch stellen.
Für diese Zwecke werden durch die LHP, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration, Bereich Soziale Wohnhilfen eine Reihe von (kleineren) Einrichtungen vorgehalten. Das zentrale Obdachlosenwohnheim Ü30 mit einer rund um die Uhr verfügbaren Notaufnahme ist dabei der Hauptträger der entsprechenden Leistungen und deckt für den Personenkreis Ü30 die Funktion der Gefahrenabwehr ab.
Da die LHP selbst nicht über geeignete Grundstücke und/oder Gebäude verfügt und kurz- und mittelfristig auch nicht verfügen wird, sind die zugehörigen Leistungen auf dem Markt zu beschaffen.
Im Oktober 2022 hat die LHP ein europaweites Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob seitens des Marktes ein Interesse am Betrieb einer Obdachlosenunterkunft auf dem Gebiet der LHP besteht. Bereits zuvor lief über mehrere Monate ein Aufruf über die Internetseite der LHP. Im Ergebnis dieser Marktabfrage hat kein weiteres Unternehmen sein Interesse bekundet. Lediglich die das Obdachlosenwohnheim betreibende AWO Bezirksverband Potsdam e.V. hat Interesse signalisiert, die Aufgaben auch weiterhin wahrzunehmen.
Als Grund für das mangelnde Interesse sind die aktuelle Knappheit an Unterbringungsplätzen auf Grund der Fluchtmigration aus der Ukraine bei einem ohnehin angespannten Immobilienmarkt der wachsenden Stadt zu sehen. Dies führt zu einer Konkurrenz der verschiedenen Zielgruppen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung um vorhandene und potentielle Unterbringungskapazitäten, wobei sich die Unterbringung obdachloser Personen außerhalb der bestehenden Kapazitäten wegen der damit verbundenen besonderen Herausforderungen als am schwierigsten darstellt. Freie Unterbringungskapazitäten werden zumeist nahezu ausschließlich für die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine angeboten und auch benötigt.
Die vorliegende Leistung kann derzeit nur von AWO Bezirksverband Potsdam e.V. erbracht werden. Aus diesem Grund wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV durchgeführt.
Zur Berücksichtigung einer sich ändernden Marktsituation wurde der Leistungszeitraum auf zwei Jahre begrenzt.