241779-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen – Neubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven TGA
OJ S 73/2025 14/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Swisttal
E-MailGemeinde.Swisttal@Swisttal.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven TGA
BeschreibungDie Bedarfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Buschhoven wurde mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Dr. -Ing. Fischer Con-sult von Januar/Februar 2023 überprüft. Die dort dargestellte Planung sowie der Kostenansatz in der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das vorliegende Ausschreibungsverfahren (s. Anlage 08 Machbarkeitsstudie „Neubau des Feu-erwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“). Der Neubau des Feuerwehrhauses soll den heutigen Anforderungen gerecht wer-den. Des Weiteren soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wer-den. Eine Reduzierung des Einsatzes grauer Energie (Energie zur Herstellung, La-gerung, Transport, Entsorgung eines Produktes), sowie durch den Einbau von langlebigen Materialien mit geringen, bis keinen Wartungsintervallen erreicht werden. Einsparungen von CO2- Emissionen und eine Minimierung des Einsatzes fossiler Brennträger sollen u.a. durch den Einsatz von regenerativen Baustoffen und durch eine effiziente Wärmeerzeugung mit hohem Wirkungsgrad erzielt wer-den, da sich die Gemeinde Swisttal zur CO2 Neutralität bis zum Jahr 2045 ver-pflichtet hat. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang bein-haltet Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stu-fen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leis-tungsphasen 6 - 9). Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungs-phasen 1 – 3) beauftragt werden. Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu er-mitteln und frei anzubieten. Das Bauvorhaben soll bis voraussichtlich Ende 2026 realisiert werden. Die Leis-tungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von vo-raussichtlich ca. 17 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei für eine Antragstellung (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 2 Monaten nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 29.07.2025) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsver-fahren thematisiert und endgültig festgelegt. Für die weiteren Einzelheiten siehe das Dokument "Aufforderungsschreiben".
Kennung des Verfahrens745586a2-90f6-486b-b575-55dd03d302d9
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtSwisttal-Buschhoven
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) ver-wiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Gemeinde Swisttal - Die Bürgermeisterin - Rathausstraße 115 53913 Swisttal-Ludendorf Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Gemeinde Swisttal Fachbereich I Frau Dauer Rathausstr. 115 53913 Swisttal-Ludendorf Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausge-schlossen werden. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerich-teten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatz-steuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre-gister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechts-vorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwer-den zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom-men ist. Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Perso-nen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrau-liche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeSiehe Ausschreibungsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNeubau des FEUERWEHRGERÄTEHAUSES mit Fahrzeughalle und Schulungsraum in Swisttal – Buschhoven Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
BeschreibungDie Bedarfsplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Buschhoven wurde mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Dr. -Ing. Fischer Con-sult von Januar/Februar 2023 überprüft. Die dort dargestellte Planung sowie der Kostenansatz in der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das vorliegende Ausschreibungsverfahren (s. Anlage 08 Machbarkeitsstudie „Neubau des Feu-erwehrhauses am Fienacker in Swisttal-Buschhoven“). Der Neubau des Feuerwehrhauses soll den heutigen Anforderungen gerecht wer-den. Des Weiteren soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wer-den. Eine Reduzierung des Einsatzes grauer Energie (Energie zur Herstellung, La-gerung, Transport, Entsorgung eines Produktes), sowie durch den Einbau von langlebigen Materialien mit geringen, bis keinen Wartungsintervallen erreicht werden. Einsparungen von CO2- Emissionen und eine Minimierung des Einsatzes fossiler Brennträger sollen u.a. durch den Einsatz von regenerativen Baustoffen und durch eine effiziente Wärmeerzeugung mit hohem Wirkungsgrad erzielt wer-den, da sich die Gemeinde Swisttal zur CO2 Neutralität bis zum Jahr 2045 ver-pflichtet hat. Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang bein-haltet Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in maximal 3 Stu-fen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 1 - 3, Leistungsphasen 4, 5 und Leis-tungsphasen 6 - 9). Zunächst soll mit dem Zuschlag allein die erste Beauftragungsstufe (Leistungs-phasen 1 – 3) beauftragt werden. Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu er-mitteln und frei anzubieten. Das Bauvorhaben soll bis voraussichtlich Ende 2026 realisiert werden. Die Leis-tungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von vo-raussichtlich ca. 17 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken, wobei für eine Antragstellung (Abschluss Leistungsphase 3) voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 2 Monaten nach Zuschlag zur Verfügung stehen wird. Die Bieter müssen daher unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich am 29.07.2025) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsver-fahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Interne KennungVergabe Nummer 23-10-20-60/61
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSwisttal-Buschhoven
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit17 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungMindestkriterien
Beschreibung des EignungskriteriumsAls generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren müssen die Be-werber folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: Nachweis über eine aktuelle Eintragung in einem Berufs- oder Handels-register oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Aus-führung des Auftrags notwendig sind und dies nach den jeweiligen Best-immungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers ent-sprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Vordruck). Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 03). Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (An-lage 03). Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von al-len Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Verga-beverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeits-gemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied ei-ner Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebun-den werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaf-ten hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständi-ger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teil-nahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusster-mins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Da-tum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsäch-lich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungser-klärung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestkriterien
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben über das für die Projektleitung und das weitere vorgese-hene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Er-laubnis zur Berufsausübung) (Vordruck Ziffer 04 „Checkliste Leis-tungsfähigkeit“ plus geeignete Nachweise). Personenidentität ist zu-lässig. Die Projektleitung muss mindestens fünf (5) Jahre Berufser-fahrung im Bereich der Planung von TGA aufweisen (Formu-lar Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jeder Projektmitarbeitende muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von TGA aufwei-sen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Technische Gebäudeausrüstung. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mindestens die Leistungsphasen 2-8 für den Bau eines vergleichbaren Gebäudes (Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben, Bildung (neben Schulen und Hochschulen z.B. auch Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.) und Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Pfarrheime, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) und Freizeit (z.B. Schwimmbäder und Schwimmhallen, Sporthallen, Stadien). Nicht vergleichbar sind öffentliche Gebäude für Gesundheit- und Fürsorge (z.B. Krankenhäuser, Heime (Kinderheime, Pflegeheime und Altenheime) und Strafvollzugsanstalten), Verkehr (z.B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen und Häfen), Wirtschaft (z.B. Markthallen, Messehallen, Hotels) und Religion (Sakralbauten (Kirchen, Tempel) und Friedhöfe)) und das Projektvolumen pro eingereichte Referenz mindestens EUR 500.000,00 € brutto (KG 400) beträgt und das Volumen durch ge-eignete Angaben plausibilisiert ist und in den Jahren 2019 bis 2024 fertiggestellt (abgenommen) wurde. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungs-fä-higkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insge-samt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unter-nehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auf-traggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungMindestkriterien
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren im Bereich Technische Gebäudeausrüstung in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 €. Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Per-sonenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.000.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragsertei-lung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken). Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftli-che Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklä-rung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungVerbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aus-wahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Da-mit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des an-spruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwar-ten lässt. Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforde-rungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Refe-renzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausge-hen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben. Werden mehr als fünf vergleichbare Refe-renzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzpro-jekte in die Wertung gelangen sollen. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Be-werber sind maximal 122 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien: „Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“: 1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) Über 15 Jahre = 12 Punkte 15 Jahre = 11 Punkte 14 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Anzahl der Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen unter den ver-gleichbaren Referenzobjekten (gem. Angaben in der Anlage Referenzen) Über 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 11 Punkte 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 10 Punkte 9 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 9 Punkte 8 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 8 Punkte 7 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 7 Punkte 6 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 6 Punkte 5 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 5 Punkte 4 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 4 Punkte 3 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 3 Punkte 2 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 2 Punkte 1 Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache = 1 Punkt HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforder-ten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht ge-wertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams (Projektleitung und Projektmitarbeitende) mit der Bearbeitung von Feuerwehrgerä-tehäusern/Feuerwachen (gem. Eintragungen in der Anlage Referenzen - die Referenzen der ein-zelnen Mitglieder werden addiert, sind mehrere Mitglieder eines Pro-jektteams an einem Referenzprojekt beteiligt gewesen, wird dieses nur einfach gezählt). Über 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 11 Punkte 10 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 10 Punkte 9 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 9 Punkte 8 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 8 Punkte 7 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 7 Punkte 6 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 6 Punkte 5 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 5 Punkte 4 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 4 Punkte 3 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 3 Punkte 2 Feuerwehrgerätehäuser/Feuerwachen = 2 Punkte 1 Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache = 1 Punkt HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforder-ten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht ge-wertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
BeschreibungDie konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsauffor-derung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projekt-planung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungs-gespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weite-ren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDie konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsauffor-derung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung er-folgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projekt-planung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungs-gespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weite-ren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E92437264
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E92437264
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge12/05/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsstelle für vergaberechtliche Rechtsmittel ist die Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: +49 221-147 2889 VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Leitweg-ID: 05315-03002-81 Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kam-mer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftrag-geber; auf den Tag des Zugangs beim Bie-ter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf-grund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Swisttal
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00005061
PostanschriftRathausstr. 115
StadtSwisttal
Postleitzahl53913
Land, Gliederung (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
LandDeutschland
E-MailGemeinde.Swisttal@Swisttal.de
Telefon022553090
Internetadressehttps://www.swisttal.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon0492211473045
Fax0492211472889
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6204a60a-f092-4b62-bc31-56a5ba6b2aeb  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/04/2025 15:30:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung241779-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe73/2025
Datum der Veröffentlichung14/04/2025