Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
1. Eigenerklärung, dass gegen Ihr Unternehmen kein Verfahren gem. § 123 – 124 GWB eingeleitet worden ist.
2. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123 – 124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.
3. Kopie des aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge.
4. Kopie aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditsafe oder vergleichbar), dieser darf nicht älter als 3 Monate sein, Stichtag ist hier der Tag der Abgabe der Teilnahmeanträge.
5. Kopie vom Handelsregisterauszug.
6. Gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung bis mind. 3 Mio. Euro pro Schadensfall.
7. Aktuelle Kopie der Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes und von 2 Krankenkassen bei denen die meisten Beschäftigten des Unternehmens versichert sind.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— Zugang zu der elektronischen Plattform DTVP;
— Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
— Nachweise zur Compliance-Erklärung. Haben Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption ergriffen?
— Akzeptanz der Unfallverhütungsvorschriften der Hamburger Hochbahn;
— Zertifikate DIN EN ISO 9001; DIN ISO 14001 müssen vorhanden sein;
Die vorstehend unter Ziffer 1. – 5. genannten Eignungsnachweise sind bei Bewerbergemeinschafften für alle Beteiligten einzureichen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Weitere Anforderungen sind auf unserer Homepage aufgeführt und können dort runtergeladen werden.
Oder Alternativ über folgende E-Mailadresse abzufordern:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Erläuterung sind auf unserer Homepage aufgeführt und können dort runtergeladen werden.
Oder Alternativ über folgende E-Mailadresse abzufordern:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Qualifizierte Unternehmen sind verpflichtet, der Hochbahn Änderungen unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
HOCHBAHN und Antragsteller tragen ihre Kosten des Qualifizierungssystems jeweils selbst. Die Vorlage von Bescheinigungen, Zertifikaten etc. erfolgt für die HOCHBAHN kostenlos, auch soweit diese ausdrücklich angefordert wurden.
Alle eingereichten Unterlagen verbleiben in der Qualifizierungsstelle und werden vertraulich behandelt.
Anträge von Konsortien, Kooperations- bzw. Bietergemeinschaften im Qualifizierungssystem sind zulässig. Voraussetzung für eine Qualifizierung ist, dass diese Unternehmen bei gemeinsamer Betrachtung die entsprechenden Bewertungskriterien erfüllen. Angaben und Nachweise sind für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Der Fragebogen gliedert sich nach Bewertungskriterien zur allgemeinen Unternehmens- und Leistungsbewertung sowie der Qualitätssicherung. Zur Bewertung dieses Fragebogens geben wir folgende Hinweise:
– Die einzelnen Fragen wurden entsprechend der Bedeutung gewichtet und bewertet.