243413-2023 - ErgebnisDeutschland-Ansbach: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
OJ S 81/2023 25/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 2176-0
Fax: +49 2176-404100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Stimmzettel Landtags- und Bezirkswahl 2023 Freistaat Bayern, Wahlkreis Mittelfranken
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-16-22-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Druck und Lieferung von Stimmzetteln für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 im Freistaat Bayern bezogen auf den Wahlkreis Mittelfranken.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
22450000 Fälschungssichere Druckerzeugnisse, 22821000 Wahlformulare
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE25 Mittelfranken
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Druck der amtlichen Stimmzettel A und C (Stimmkreisbewerber) und Stimmzettel B und D (Wahlkreisbewerber) für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 am 8. Oktober 2023.
Im Namen und für Rechnung des Freistaates Bayern wird die Regierung von Mittelfranken den Druck der Stimmzettel A (Stimmkreisbewerber), der Stimmzettel B (Wahlkreisbewerber) sowie der Stimmzettel A mit Sonderaufdruck (Sonderstimmzettel) für die Landtagswahl 2023 und in gleicher Weise im Namen und für Rechnung des Bezirks Mittelfranken den Druck der Stimmzettel C (Stimmkreisbewerber) und der Stimmzettel D (Wahlkreisbewerber) für die Bezirkswahl 2023 als Gesamtauftrag vergeben.
Der Auftrag umfasst die Beschaffung des Papiers, die erforderlichen Druck- und Falzarbeiten sowie die Verpackung und den Versand bzw. die Auslieferung der Stimmzettel an die Stimmkreisleiter und deren Dienststellen für die zwölf mittelfränkischen Stimmkreise. Die Stimmzettel (A und B zzgl. Sonderstimmzettel) für die Landtagswahl sind mit einer Kennzeichnung zur Verwendung von Blindenschablonen zu versehen. Hierzu ist die rechte obere Ecke der genannten Stimmzettel abzuschneiden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Formate (siehe Nr. 8.1 – 8.5) sind lediglich mögliche Formate basierend auf einer angenommenen Wahlbeteiligung von 18, 19 bzw. 20 Parteien. Es sind auch mehr bzw. weniger Parteien möglich. Dabei wird von einer Spaltenbreite von 5,1 cm ausgegangen. Optionen sind die Formate der Stimmzettel (A, B, C, D und Sonderstimmzettel für die repr. Wahlstatistik) für 19 oder 20 Parteien. Diese umfassen sowohl den Druck, die Falzung als auch die Verpackung der Stimmzettel.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 032-092934
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Stimmzettel Landtags- und Bezirkswahl 2023 Freistaat Bayern, Wahlkreis Mittelfranken
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/04/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schleunungdruck GmbH
Postanschrift: Eltertstraße 27
Ort: Marktheidenfeld
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97828
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Betreffend die Ziffer V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrages/Loses") wird auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Vergabeverordnung (VgV) verwiesen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/04/2023