Kurze Beschreibung
Dem Landkreis Schaumburg obliegt als Untere Wasserbehörde die Gewässeraufsicht über kommunale und gewerbliche Direkteinleiter, gewerbliche Indirekteinleiter sowie Kleinkläranlagen und Biogasanlagen (kurz: Einleitungen) sowie die allgemeine Gewässeraufsicht.
Die Einleitungen sind nach Maßgabe der jeweiligen wasserrechtlichen Zulassung regelmäßig zu beproben. Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht können besondere Probenahmen angeordnet werden. Die Proben sind auf diverse Parameter zu untersuchen.
Aktuell beläuft sich die jährliche Gesamtzahl der Proben auf 310.
Die Zahl der Einleitungen und der Beprobungen unterliegt aufgrund von Betriebszugängen oder -stilllegungen, Änderungen der wasserrechtlichen Anforderungen, Nachuntersuchungen etc. diversen Veränderungen. Das Angebot ist unter Zugrundelegung der benannten Mengen abzugeben.
Ein Rechtsanspruch auf die Beprobung von mindestens 310 Proben besteht nicht.
Eine detaillierte Auflistung der Einleitungen, der Probenahmehäufigkeiten und der zu bestimmenden Parameter ergibt sich aus Abschnitt B. dieser Leistungsbeschreibung.
Die durch Auftragserteilung vereinbarten Einzelpreise sind auch im Falle einer Reduzierung/Erhöhung der Beprobungen bzw. der Zahl der Einleitungen bindend.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Einzelpreise und der tatsächlich Erbrachten Leistungen, unabhängig von den der Ausschreibung zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen.