Bei dem Beschaffungsgegenstand handelt es sich um Herstellersoftwarelizenzen. Laut dem Hersteller, der Fa. BMC (siehe Mail von BMC vom 03.03.21) können weitere Lizenzen und weitere Pflege bei einem bestehenden Wartungsvertrag nur über den Partner bestellt werden, der auch den aktuellen Wartungsvertrag hält. Diesen bestehenden Wartungsvertrag hat das RZF mit der Fa. Materna abgeschlossen. Dementsprechend wurden nur bei der Fa. Materna Angebote über beschriebenen Leistungsumfang eingeholt.