Beschreibung der Beschaffung
Das Land M-V beabsichtigt eine Software zur Unterstützung der Reiseprozesse aller Landesbediensteten (mit Ausnahme Schulen und Universitäten) zu lizenzieren und landesspezifische Anpassungen, Wartung und Pflege zu beauftragen.
Die zu beschaffende Software erfolgt bezüglich folgender grundsätzlicher Anforderungen:
- Reisende und deren Stellvertreter können Dienstreisen schneller und effizienter beantragen und abrechnen.
- Die Registrierung und die Stammdatenpflege sind logisch und flüssig durchführbar.
- Reisende können das System intuitiv und ohne aufwändige Schulung nutzen.
- Die Oberflächen für die Mitzeichner und Genehmiger stellen die entscheidungserheblichen Informationen kompakt und übersichtlich dar, damit die Entscheidungen intuitiv und schnell getroffen werden können.
- Die Oberflächen für Mitarbeiter der Reisestelle enthalten alle relevanten Informationen übersichtlich dargestellt und ermöglichen so eine schnelle Bearbeitung.
- Die Reisemittelbuchung und auch die Reisemittelsuche ist für die Dienstreisenden über integrierte Buchungsportale (z. B. Hotel-, Flug-, oder Bahnportale) möglich. Dazu werden für die Buchung notwendige Daten automatisch übergeben.
- Der Betrieb kann entweder bei der DVZ - M-V GmbH oder als Cloudlösung beim Anbieter bzw. einem Dritten, muss jedoch in jedem Fall innerhalb der EU/EFTA erfolgen.
Die Projektumsetzung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
- Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) bzw. Zugänglichmachung (im Falle eines Online-Service) einer Software inkl. Anpassungen der Software zur Erfüllung der funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen aus dem Vergabeverfahren einschließlich Dokumentation und Tests,
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Software, inkl. der ggf. dafür erforderlichen Installation und Integration in die Systemumgebung beim Auftraggeber bzw. dem von diesem beauftragten IT-Dienstleister (vorauss. DVZ Schwerin M-V GmbH),
- Schulungsmaßnahmen,
-Systemservice im Sinne der EVB-IT System inkl. Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Soweit er nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet ist (Projektphase), hat der ausgeschriebene Vertrag eine Laufzeit von vier Jahren ab Abnahme der Software (betrifft den Systemservice und die Weiterentwicklung der Software).
Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers im Hinblick auf den Systemservice und die Weiterentwicklung um weitere drei Jahre verlängert werden.