244359-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Oberbauarbeiten – S21 = OE11 = VE-17-BAU-00-640 = Neuschienenbearbeitung Stuttgart S21
OJ S 74/2025 15/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
E-MailHamit.Catalbas@deutschebahn.com
Tätigkeit des AuftraggebersEisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelS21 = OE11 = VE-17-BAU-00-640 = Neuschienenbearbeitung Stuttgart S21
BeschreibungS21 = OE11 = VE-17-BAU-00-640 = Neuschienenbearbeitung Stuttgart S21
Kennung des Verfahrens0fdb9d4a-a34c-41bd-b5f4-bac2a9b3194d
Interne Kennung25FEI79904
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45236000 Oberbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationensiehe auch Vergabeunterlagen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenWir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Posterteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zu vorgenannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1.Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. "Auflistung Siehe Anlage 1.00-Erklärung zum Teilnahmewettbewerb" 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oderwirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieterfristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.2 GWB genannten Fristenverwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehrfestgestellt werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorauszahlungsbürgschaft Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenGemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelS21 = OE11 = VE-17-BAU-00-640 = Neuschienenbearbeitung Stuttgart S21
BeschreibungS21 = OE11 = VE-17-BAU-00-640 = Neuschienenbearbeitung Stuttgart S21
Interne Kennung4ee64db6-ee53-493a-8c30-d393bcd3cf07
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45236000 Oberbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsForm der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. +Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Anhang (1): Eintragung Register Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Anhang (2): Berufsgenossenschaft Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. +Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Anhang (3): DB-Verhaltenskodex Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Anhang (4): Informationserklärung Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. Anhang (5): Ausschlussgründe Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Anhang (6): Ausschluss Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. Anhang (7): Kartellrecht Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. Anhang (8): gesetzliche Verpflichtungen Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Anhang (9): Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Anhang (10): Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. +Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anhang (11): Nachweis bearbeitete Bereiche Erklärung / Nachweise über ausgeführte Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen m Bereich Neuschienenbearbeitung. Angaben in Tabellenform mit Projekt, Auftragssumme, Leistungsumfang • mind. 2 Weichen und • mind. 3 km Gleis
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen22/04/2025 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3479c2ac-1c0f-4cad-b3db-71faa8bda17e
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung09/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/3479c2ac-1c0f-4cad-b3db-71faa8bda17e
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge06/05/2025 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenGemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformArbeitsgemeinschaft Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) - Deutsche Bahn AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) - Deutsche Bahn AG
Organisation, die Angebote bearbeitetDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) - Deutsche Bahn AG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Registrierungsnummer3f8de0b9-27ba-41a6-8c87-22d761adb192
PostanschriftStockholmer Platz 1
StadtStuttgart
Postleitzahl70173
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonFE.EI-SW-G
E-MailHamit.Catalbas@deutschebahn.com
Telefon+49 71193319361
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal
Sonstige Kontaktpersonen
Offizielle BezeichnungDeutsche Bahn AG
AbteilungBeschaffung Infrastruktur
PostanschriftRäpplenstr. 17  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonBeschaffung Großprojekt Stuttgart-Ulm, FE.EI-SW-G
E-Mailhamit.catalbas@deutschebahn.com
Telefon+49 711 93319361
Internetadressehttp://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung04e16ab9-4db4-4ffd-81e9-13bdad51e123-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Beschaffer
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung608eff70-2429-4591-ae39-f60944b1f329  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung14/04/2025 11:08:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung244359-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe74/2025
Datum der Veröffentlichung15/04/2025