244389-2022 - ErgebnisDeutschland-Heiligenhafen: Stadtplanung
OJ S 89/2022 06/05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heiligenhafen
Postanschrift: Markt 4-5
Ort: Heiligenhafen
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23774
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sandra Hamer
E-Mail: sandra.hamer@heiligenhafen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heiligenhafen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierungsträger Innenstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: HEIHA-SAN_2021-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Innenstadt" als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Heiligenhafen im Sinne von §§ 157 ff. BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Innenstadt" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren".
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 336 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung: Stadt Heiligenhafen Markt 4-5 23774 Heiligenhafen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vgl. oben II.1.4)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektverständnis und Methodik / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Vertragsmanagements / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Gesondert ausgewiesene optionale Leistungen sind nicht vorgesehen - unbeschadet des Umstands, dass die vom Sanierungsträger zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben je nach Erfordernis zu konkretisieren und an den tatsächlichen Bedürfnissen der gegenständlichen städtebaulichen Gesamtmaßnahme und dem Verlauf dieses Projekts auszurichten sind. Dauer des Auftrags und tatsächlich entstehender Zeitaufwand für den Auftragnehmer hängen daher auch von den Vorgaben der Stadt im Projektverlauf ab.
Vorbehalten bleiben ferner Ergänzungen und Änderungen der Leistungen und des Trägervertrages nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (einschließlich der VOL/B) und der vergaberechtlichen Zulässigkeit.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7.: Die Angabe zum Gesamtwert der Beschaffung ist eine Schätzung, da die Abrechnung auf der Basis des künftigen tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen erfolgt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 196-509934
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Sanierungsträger Innenstadt
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/03/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BIG Städtebau
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: kirsten.jacob@dsk-big.de
Internet-Adresse: http://www.dsk-big.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 336 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 336 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zu II.1.7: Es handelt sich um eine Schätzung, da die Abrechnung nach künftigem tatsächlichem Zeitaufwand nach Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHR7KH
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/05/2022