Zusätzliche Angaben
— elektronische Angebote können ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote in Textform, elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur,
— die Angebotsabgabe per Fax oder per E-Mail ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage 2 zum jeweiligen Vertrag) zu verwenden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 21.7.2020; 12.00 Uhr, eingehend bei der e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de). Die Bieter haben sich selbstständig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.