Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags gemäß beiliegendem Vertrag sind die nach § 2 des Vertrags zu erbringenden Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung nach §§ 34 ff. HOAI, sofern und soweit gem. § 3 des Vertrags abgerufen werden, unter Berücksichtigung der im Vertrag definierten Zielvorstellungen für folgendes Bauvorhaben: Ingolstadt Stinnesstraße – Neubau einer Wohnanlage mit ca. 434 EOF-Wohnungen mit TG, Kindertagesstätte, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen.
1. Leitungsbild gemäß der Grundleistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 HOAI
Der Auftragnehmer erbringt – nach entsprechender Beauftragung – folgende Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung gem. Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI: Leistungsphasen 6 bis 9.
Es werden in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 6 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt, daran anschließend als zweite Stufe die Leistungsphase 8 und als dritte Stufe die Leistungsphase 9 zu vergeben. Auf die Vergabe der weiterer Auftragsstufen besteht kein Rechtsanspruch. Die bereits erbrachten und vorliegenden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 werden nicht erneut beauftragt.
Hinweis zu den Leistungsphasen 1 bis 5: Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 5 wird aktuell von einem Architekturbüro auf Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses erstellt. Der bisherige Auftragnehmer beabsichtigt nicht, die Bearbeitung der weiteren Leistungsphasen zu übernehmen. Soweit im Einzelfall Teile der vorherigen Leistungsphasen (Leistungsphase 1-5) noch angepasst werden müssen, werden diese in Abstimmung mit dem AG durch den AN der vorherigen Leistungsphasen erbracht.
Seitens der bisherigen Auftragnehmer erfolgt eine sukzessive Zuarbeit von Fertigteilplänen (Lichtschächte, Treppen, Balkone) die jedoch mit Abschluss der Ausschreibung nicht vollständig vorliegen werden. Die Sichtung der bereitgestellten Unterlagen und die Abstimmung und Ausformulierung von Fragestellungen und zu klärenden Punkten soll der Bauherrin durch den neuen Auftragnehmer pauschal angeboten werden.
Damit ist auch jeglicher Einarbeitungsaufwand abgegolten.
Die nach dem beiliegenden Vertrag und seiner Anlagen vereinbarten Grundleistungen der jeweiligen Leistungsphasen 6-9 und Besonderen Leistungen stellen für sich betrachtet werkvertragliche Teilerfolge dar. Aufgrund des geplanten Zeitablaufs sollen Einzelgewerke in Ausschreibungspaketen zusammengefasst werden (Leistungsphase 6). Der AN hat den AG in der Zusammenfassung von Einzelgewerken in Paketausschreibungen zu beraten.
Die Ausschreibung „Erweiterter Rohbau“ erfolgt auf Basis der abgeschlossenen Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) sowie der Baubeschreibung und des Abdichtungskonzeptes der Tiefgarage:
— Erweiterter Rohbau:
Paket 1: Gründung mit z. B. Baustelleneinrichtung, Verbau, Erdarbeiten, Wasserhaltung, Pfahlgründung
Paket 2: Rohbau mit z. B. Baustelleneinrichtung, Innen- und Außenputzarbeiten (teilweise WDVS), Estricharbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten.
— Ausbau
Die Ausschreibungspakete zum Ausbau erfolgen in Abstimmung mit dem AG.
Der AN schuldet insbesondere die Zusammenstellung der vollständigen Vergabeunterlagen in der Leistungsphasen 6 und 7 im Sinne der VOB / A sowie die Erstellung einer begründeten und nachvollziehbaren Vergabeempfehlung an den AG als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote und Dokumentation des Vergabeverfahrens. Der AN plant das Bauvorhaben ohne Unterbrechung in einem Zuge durchzuführen.
2. Besondere Leitungen
Darüber hinaus werden insbesondere die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt.
Die Auflistung der Besonderen Leisten und weiterer Informationen zum Auftrag entnehmen Sie bitten den Vergabeunterlagen.