Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Dort können sie unter der in Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) kostenlos heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist hingegen nur möglich, sofern eine Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erfolgt sind. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Die Beteiligung am Wettbewerb kann nur im Rahmen der in der Bewerbung angegebenen und seitens des Auswahlgremiums ausgewählten Aufgabenbereiche erfolgen, eine spätere Erweiterung des Aufgabenumfangs ist nicht möglich.
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Es besteht kein Anspruch der BewerberInnen darauf, dass das Auswahlgremium alle abgegebenen Bewerbungen auswählt, auch wenn diese in inhaltlichem Bezug zueinanderstehen. Der Ausloberin behält sich ausdrücklich vor, für alle Wettbewerbsteile ggf. gesondert an eine/n KünstlerIn bzw. Künstlergruppe zu beauftragen, auch wenn ein/e KünstlerIn bzw. Künstlergruppe einen korrespondierenden Entwurf für mehrere Teilbereiche eingereicht hat.
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Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen, insbes. durch Beteiligung einer Person an mehreren Künstlergruppen bzw. ArGen oder durch Beteiligung als Einzelbewerber und als Mitglied einer Künstlergruppe bzw. ArGe, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die VorprüferInnen, Mitglieder des Auswahlgremiums, die PreisrichterInnen und deren StellvertreterInnen sowie Bedienstete der Ausloberin. Ferner gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen Teilnahmehindernisse.
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Projektgemeinschaften und Künstlergruppen werden wie eine ArGe behandelt. Jurist. Personen und ArGen gelten als ein Teilnehmer; Bewerbungen gelten als eine Bewerbung. Bei ArGen muss die Federführung innerhalb der ArGe dargestellt werden. Juristische Personen, Künstlergruppen und ArGen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen.
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer ArGe annehmen und einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen.
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Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Wettbewerbspreisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
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Der Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen.
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Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
- Wettbewerbsergebnis 75%
- Umsetzbarkeit 15%
- Gesamtkosten des Kunstwerks (Erstellungskosten und Künstlerhonorar) 10%
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Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien ist Teil der Vergabeunterlagen.
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Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben. Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die TeilnehmerIn mit dem besten Ergebnis nach Zuschlagsmatrix beauftragt.
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Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0UG