Die Dienstleistung (Durchführung der Bildungsleistungf) kann nur von diesem einen Wirtschaftsteilnehmer (Anbieter) erbracht werden, weil nur dieser in der geforderten Bildungsleistung ausbildet und nur dieser die Prüf- und Annahmeberechtigung hat, sprich nur dieser die entsprechend notwendige Prüfungskommission stellt! Andere Wirtschaftsteilnehmer (Anbieter) sind hier nicht zur Durchführung der Bildungsleistung und Prüfungsabnahme berechtigt! Im Weiteren hält nur dieser eine Wirtschaftsteilnehmer (Anbieter) die entsprechend notwendigen Ausbildungswerkstätten vor!