Beim offenen Verfahren 301-20-AsAflex-00242, Los 27 wurden keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingereicht. Da im vorliegenden Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen erneut einbezogen wurden, die form und fristgerechte Angebote beim offenen Verfahren abgegeben haben, kann nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Nach § 37 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV war somit eine Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht erforderlich.