17FEI26058 Planungsleistungen für den Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26058
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
17FEI26058 Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:
Stendal
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
Leistungsphasen 5 (4) für die Gewerke Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung, TechnischeAusrüstung,
Optional LPH 6 und 7.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 25/08/2017Ende: 29/12/2018
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 191-392058
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI26058
Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen für Umbau Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel.
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 05/10/2017
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 02/05/2022
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:
Stendal
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Verkehrsstation Stendal und Rückbau Röxer Tunnel, Planungsleistungen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 25/08/2017Ende: 31/12/2018
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erstellung des Brandschutzgutachtens einschließlich der erforderlichen Durchführung Planrüfung gem. VVBau
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichenAuftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b derRichtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten,durch die ein Auftragsnehmerwechsel verhindert wird:Auf Anordnung des AG vom 24.11.2021 und 26.11.2021 wart die Planung für die Zuwegungen zu den Zugangstüren desEmpfangsgebäudes zu erstellen. Aufgrund der geänderten Planung muss auch das Brandschutzgutachten angepasst werden.