245446-2021 - ErgebnisDeutschland-Wildeshausen: Fernmeldedienste
OJ S 93/2021 14/05/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oldenburg
Postanschrift: Delmenhorster Str. 6
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail: c.grau@heuking.de
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Oldenburg 3. Ausbauprojekt Nachverdichtung
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 3 470 private Teilnehmer und 81 Mobilfunkstandorte sowie insgesamt 567 Unternehmen angeschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 345 098,88 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 345 098,88 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Privathaushalte
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
In Los 1 sind 3 470 Teilnehmer mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download und 81 Mobilfunkstandorte mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gewerbegebiete Gemeinde Großenkneten u. a.
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 2 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Großenkneten: GG Lether Gewerbestraße,
— Gemeinde Wardenburg: GG Süd und GG Tungeln,
— Stadt Wildeshausen: GG Aldrup.
Insgesamt sind 189 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gewerbegebiete Gemeinde Ganderkesee u. a.
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 3 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Ganderkesee: GG Trendelbuscher Weg, GG Hoykenkamp, GG Ganderkesee-West, GG Harmenhauser Straße, GG Bookhorn, GG Birkenallee, GG Urneburg, GG Wagnerstraße und GG Bookholzberg,
— Gemeinde Hatten: GG Wirtschaftspark Sandkrug.
Insgesamt sind 179 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gewerbegebiete Gemeinde Dötlingen u. a.
Los-Nr.: 4
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 4 umfasst die folgenden Gewerbegebiete in den nachfolgenden Gemeinden:
— Gemeinde Dötlingen: GG Aschenstedt und GG Brettorf
— Gemeinde Harpstedt Flecken: GG (RWG) Amtmannsweg Bahnhof und GG Steinbeeke
— Gemeinde Hatten: GG Gewerbepark Munderloh I und GG Gewerbepark Munderloh II
— Gemeinde Hude: GG Altmoorhausen I, GG Altmoorhausen II, GG Im Gewerbepark, GG Zur Burg und GG Auf der Striepe
Insgesamt sind 199 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sammellos Gewerbegebiete
Los-Nr.: 5
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Oldenburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100 % der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Bundesförderrichtlinie unterversorgt sind, zur Verfügung stehen.
Das Los 5 ist ein Sammellos, das die Lose 2, 3 und 4 umfasst. Es sind 567 Unternehmen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 5 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 2, 3 und 4 ist oder auf einzelne Lose 2, 3 und 4 keine Angebote eingegangen sein sollten. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 und der Richtlinie über die „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ sind einzuhalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 069-165558

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Privathaushalte
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Gewerbegebiete Gemeinde Großenkneten u. a.
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Gewerbegebiete Gemeinde Ganderkesee u. a.
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Gewerbegebiete Gemeinde Dötlingen u. a.
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Sammellos Gewerbegebiete
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: EWE TEL GmbH
Nationale Identifikationsnummer: HRB 3723
Postanschrift: Cloppenburger Str. 310
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 3 345 098,88 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Siehe Bewerbungsbedingungen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: frankfurt@heuking.de
Telefon: +49 69975610
Fax: +49 6997561200
Internet-Adresse: https://www.heuking.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/05/2021