Es handelt sich um einen Folgevertrag mit dem Auftragnehmer. Parallel mit dem damaligen Auftragsausführungsbeginn durch die IVPNetworks GmbH im Jahr 2017 wurde ein Modellvorhaben nach § 63 SGB V zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung angestoßen (MUIG - Mit uns im Gleichgewicht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)). Der Vertrag mit der IVPNetworks GmbH hatte seinerzeit eine Laufzeit von 4 Jahren und endet am 31.12.2021. Das Modellvorhaben hingegen hat eine Laufzeit von 8 Jahren. Eine Alleinstellung des Anbieters IVPNetworks GmbH folgt aus den besonderen Anforderungen an den Leistungsgegenstand; kein anderer Anbieter am Markt kann die Anforderungen erfüllen. Eine Alleinstellung besteht hier insoweit, als dass durch den technischen und verfahrensmäßigen Zuschnitt des bereits laufenden Modellvorhabens und der dazu passenden Datenlieferung durch die IVPNetworks GmbH eine "quasi-technische" Anpassung durch einen anderen Dienstleister mit einem unverhältnismäßig hohen Anpassungsaufwand (wirtschaftlich und zeitlich betrachtet) auch auf Seiten der Softwareentwicklung, Schulung und der Verwertung der vorhergehenden Daten/Ergebnisse verbunden ist. Das gleiche gilt für laufende Versichertenkontakte über die Software und die eingebundenen persönlichen Coaches des Anbieters, die umzustellen bzw. abzubrechen wären. Dadurch wären insbesondere auch die Fortsetzung, Verwertung bisheriger Daten und der (Teil-) Ergebnisse der Studie gefährdet. Aber auch zur Wahrung der Zuverlässigkeit der noch erforderlichen Forschungs- und Untersuchungsergebnisse ist schon aus wissenschaftlicher Sicht ein Auftragnehmerwechsel ausgeschlossen. Das Projektthema "seelische Belastungsstörungen" ist vor diesem Hintergrund ein nochmal besonders sensibles und störanfälliges Untersuchungsgebiet.